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Podiumsdiskussion: Wann ist Doping strafbar?

Am 11. April fand in der Laudongasse die LAW MEETS SPORTS-Veranstaltung „Wann ist Doping strafbar?“ statt. Neben einem hochkarätig besetzten Podium fanden sich rund 50 interessierte Zuhörer in den Kanzleiräumlichkeiten von Sportrechtsanwältin Christina Toth ein.

Operation Aderlass

Mit den Dopingfällen bei der Nordischen Ski-WM 2019 in Seefeld rückte das Thema Doping erneut ins Zentrum der medialen Berichterstattung. So zierte die „Operation Aderlass“ die Schlagzeilen in nahezu jedem Medium. Dies führte insbesondere auch zu einer gesellschaftspolitischen Diskussion der Thematik. Nicht nur im Sport, sondern auch im Berufs- und Privatleben sind leistungssteigernde Substanzen weit verbreitet. Eine Zukunft ohne Doping nicht mehr vorstellbar? 

Die rechtlichen Komponenten von Doping

Neben den internationalen Grundlagen (zB Anti-Doping-Konvention und UNESCO-Übereinkommen) bestehen in Österreich mehrere Gesetze und Bestimmungen, die sich mit Doping beschäftigen:

Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (ADBG 2007): Dieses Gesetz stellt die zentrale Rechtsgrundlage für das Anti-Doping-Recht dar. Es beinhaltet insbesondere die Aufgaben der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA), die Rechte und Pflichten von Sportlern, Betreuern und Organisationen sowie die Durchführungsbestimmungen für Dopingkontrollen, Analysen, Verfahren und Präventionsarbeit. Daneben umfasst das Gesetz auch gerichtliche Strafbestimmungen für den Besitz, Handel und Weitergabe verbotener Wirkstoffe sowie Regelungen für die Zusammenarbeit der NADA mit den staatlichen Ermittlungsorganen.

„Sportbetrug“ im Strafgesetzbuch (§ 147 Abs 1a StGB): Im Jahr 2009 reagierte der Gesetzgeber auf die aufgedeckten prominenten Dopingfälle mit der Einfügung eines neuen Tatbestandes in das Strafgesetzbuch. Die Strafbestimmung des sog. Sportbetrugs lautet: „Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht“.

Daneben finden sich noch einzelne Vorschriften im Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG 2017), im Arzneimittelgesetz (AMG) sowie auch im Rezeptpflichtgesetz. Über diese rechtlichen Grundlagen informierte die Anwesenden zu Beginn der Veranstaltung Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik (Richterin am Straflandesgericht Wien und Schiedsrichterin am Internationalen Sportgerichtshof).

Interessante Diskussion mit top besetztem Podium

Isabella Grabner-Wollek, Alexander Sammer, Harald Tschan und Martina Spreitzer-Kropiunik (vlnr)

Im Anschluss diskutierten unter der Moderation von Michael Nussbaumer vier Experten aus der Branche zahlreiche interessante Fragen. Darunter: Sind die österreichischen Anti-Doping Bestimmungen streng genug? Wann ist Doping überhaupt strafbar? Und für wen? Wie sieht es mit Nahrungsergänzungsmittel aus bzw. was sagen sportwissenschaftliche Studien zur Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Doping? Während Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik (führte unter anderem auch das Strafverfahren gegen Stefan Matschiner) insbesondere die rechtliche Seite erörterte, berichtete Ernäherungswissenschafterin Isabella Grabner-Wollek (Institut für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung – IMSB) aus ihrer Tätigkeit und Praxis. Dabei stand vor allem das Thema Nahrungsergänzungsmittel im Fokus.

Univ.-Prof. Harald Tschan (Professor für Trainings- und Bewegungswissenschaft und Leiter der Abteilung Trainingswissenschaft am Institut für Sportwissenschaft) beleuchtete die sportwissenschaftliche Komponente von Doping – was sagen Studien zur Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Einnahme verbotener Substanzen und wie sieht die Leistungssteigerungskurve bei Profis aus? Das hochkarätig besetzte Podium komplettierte Alexander Sammer (Leiter der Abteilung Recht bei der NADA). Der Experte gab einen kleinen Einblick in die Arbeit der Anti-Doping Agentur und informierte die Anwesenden unter anderem über rechtliche Grundlagen und Präventionsarbeit.

Auch aus dem Auditorium kam die ein oder andere interessante Frage an die Experten. So wurde diskutiert, was die Freigabe von Dopingmitteln im Sport und der Gesellschaft bewirken würde und ob Spitzenplatzierungen im Profisport ohne Doping überhaupt noch möglich sind.

 

Bei einem abschließenden Get-together wurde die spannende Thematik in angenehmer Atmosphäre munter weiter diskutiert. Wir danken allen Speakern und Teilnehmern!

IOC-Entscheidung deckt Doping-Unzulänglichkeiten schonungslos auf

Gastbeitrag von David Müller

Der Umgang des Internationalen Olympischen Committees (IOC) mit den massiven Missständen, welche die unabhängigen Ermittler der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) in den letzten Monaten aufgedeckt haben, hat die strukturellen Mängel des derzeitigen Anti-Doping Systems einmal mehr offenbart.

Über die Forderung der WADA und zahlreicher Anti-Doping Organisationen nach einem kollektiven Ausschluss der russischen Delegation bei gleichzeitiger eingehender Evaluierung, welche Sportlerinnen und Sportler trotzdem zu den Olympischen Spielen Rio 2016 zugelassen werden können, kann man sowohl aus juristischer als auch aus moralischer Sicht geteilter Meinung sein.

Tatsache ist, dass durch das fehlende Leadership des IOC die Verantwortung auf die Internationalen Fachverbände abgewälzt und eine einheitliche Vorgangsweise unterbunden wurde. Spannend wird zudem, wie der Internationale Sportgerichtshof (CAS) den Ausschluss bereits einmal gesperrter Sportlerinnen und Sportler bewertet, zumal dies ja bereits vor Jahren als rechtwidrig erkannt wurde. Gut möglich, dass sich die damit implizierte Bestrafung der Whistleblowerin Julia Stepanow für das IOC als schadensersatzrelevanter Bumerang erweist.

Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler

Letztendlich sind all diese Fragen aber nur von nachrangiger Bedeutung. Um die sauberen Sportlerinnen und Sportler tatsächlich wirkungsvoll zu schützen, bedarf es einer ganzen Reihe an gravierenden Änderungen im Sportsystem und in der Anti-Doping Arbeit. Da eine ausführliche Behandlung aller kurz-, mittel- und langfristigen Ansätze und Ideen, die an anderer Stelle ausführlich dargelegt sind, den Rahmen dieses Beitrages sprengen würden, werden nachfolgend einige der zentralen Forderungen angeführt. 

Unabhängigkeit ist der Schlüssel zum Erfolg

Die repressive Anti-Doping Arbeit in Form von Dopingkontrollen, Ermittlungstätigkeiten, Analysen und Anti-Doping Verfahren kann nur funktionieren, wenn sie von völlig unabhängigen Instanzen durchgeführt wird. In keinem anderen Wirtschaftsbereich wird akzeptiert, dass diejenigen, die ein Produkt verkaufen, gleichzeitig auch dessen Qualität bewerten. Beim „Hochglanzprodukt Sport“ sind die Produzenten aber nicht nur für die Qualitätskontrollen in Form von Dopingproben zuständig, sie entscheiden im Falle eines Verdachtes auf einen Verstoß auch über mögliche Sanktionen. Nicht zuletzt deshalb müssen Verbände und Veranstalter von diesen Aufgaben vollständig entbunden werden, um Einflussnahme, Parteilichkeit, Vertuschung oder Korruption von vornherein auszuschließen.

Zudem müssen strukturelle und personelle Beziehungen zwischen Anti-Doping Organisationen, Dopingkontroll-Laboren und rechtssprechenden Organen verhindert werden. Dies bedeutet auch, dass aktive oder ehemalige Verantwortliche aus Sport, Wirtschaft, Medien oder Politik keine leitenden Positionen in der Anti-Doping Arbeit übernehmen können, oder zumindest erst nach einer längeren „Abkühlphase“.

Gewaltentrennung als rechtsstaatliches Prinzip

Nicht zuletzt als Reaktion auf die bereits vor mehreren Monaten bekannt gewordenen Vorwürfe gegen Russland hat das IOC die WADA aufgefordert, die Verantwortung für die weltweite Durchführung von Dopingkontrollen zu übernehmen. Zwar ist die zugrundeliegende Idee richtig, die WADA ist allerdings der falsche Adressat.

In jeder demokratischen Gesellschaft ist die Gewaltentrennung ein fundamentales Kernstück der Rechtsstaatlichkeit. Die WADA ist derzeit allerdings Legislative (Herausgabe des Welt-Anti-Doping-Codes, der Internationalen Standards und technischen Dokumente), Exekutive (Durchführung von Ermittlungstätigkeiten) und Judikative (Entscheidung über Einsprüche gegen Medizinische Ausnahmegenehmigungen). Um die zwingend notwendige Gewaltentrennung auch in der Anti-Doping Arbeit zu etablieren, bedarf es daher einer Neuausrichtung des Systems. 

In der neu zu entwickelnden Konstellation sind die Nationalen Anti-Doping Organisationen (NADOs) wie bisher für Dopingkontrollen, Medizinische Ausnahmegenehmigungen, Einsprüche gegen Entscheidungen der nationalen Gremien sowie Information und Prävention zuständig. Von diesen Organisationen völlig unabhängige Dopingkontroll-Labore bzw. Instanzen übernehmen die Analyse der Dopingproben bzw. die Rechtsprechung in Anti-Doping Verfahren. 

Eine zugründende Internationale Kontrollorganisation (IKO) ist für Dopingkontrollen in strukturschwachen Gebieten sowie zielgerichtete Dopingkontrollen bei Verdachtslagen zuständig und kann Einsprüche gegen nationale Entscheidungen vornehmen. Die IKO ist somit die derzeit fehlende globale Exekutive, die WADA konzentriert sich auf ihre Kernaufgabe als Legislative und der CAS fungiert weiterhin als oberste sportrechtliche Instanz.

Anti-Doping Fonds bringt Unabhängigkeit

Um die beschriebene Unabhängigkeit und Gewaltentrennung nicht nur auf dem Papier zu leben, bedarf es einer unabhängigen Finanzierung. Dies lässt sich nur über einen internationalen Anti-Doping Fonds bewerkstelligen.

Sämtliche Mittel, die derzeit von den Verbänden, Veranstaltern und Staaten für die Anti-Doping Arbeit aufgewendet werden, müssen diesem Fonds zugewiesen werden. Zudem müssen Sponsoren und Medienanstalten, die maßgeblich vom Produkt des sauberen Sports profitieren, ihren Beitrag leisten. Die Allokation der Gelder muss dann anhand klarer Kriterien vorgenommen werden, um eine Basisförderung anhand eines entsprechenden Förderschlüssels zu gewährleisten und auf situative Notwendigkeiten (z.B. Verdachtslagen, Anti-Doping Arbeit in strukturschwachen Regionen) reagieren zu können.

Durch diese „Internationalisierung“ der Finanzierung wird einerseits die Autonomie der NADOs, Dopingkontroll-Labore und rechtsprechenden Instanzen gestärkt, andererseits auch die immer wieder geforderte weltweite Harmonisierung der Anti-Doping Arbeit gefördert.

Ausbau von Intelligence & Investigation

Doping im Spitzensport ist Betrug, daher muss auch entsprechend dagegen vorgegangen werden. Kriminelle aus anderen Wirtschaftsbereichen, die ihre Konkurrenten um teilweise viel geringere Summen schädigen, müssen mit der vollen Härte des Strafrechts rechnen, dopende Sportlerinnen und Sportler sowie deren Hintermänner genießen hier nach wie vor eine Sonderstellung.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Dopingkontrollen nur eingeschränkt dazu geeignet sind, professionelle Betrüger zu überführen. Zudem können Analysen immer nur einzelne Personen überführen, Ermittlungstätigkeiten aber gleich ganze Gruppen. Daher ist es ein Gebot der Stunde, die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit staatliche Ermittler und Anti-Doping Organisationen bestmöglich zusammenarbeiten können.

Mediziner sind keine Leistungsoptimierer

Um nicht auf jede neue Entdeckung der Forschung reagieren zu müssen, bedarf es der unmissverständlichen Klarstellung, dass jede Behandlung, jede Medikamentenanwendung und jede Substanzeinnahme strikt verboten ist, sofern sie nicht medizinisch indiziert ist. Auf lange Sicht gesehen sind aber selbst die vorgenannten Änderungen nicht ausreichend, wenn es nicht gelingt, das Bewusstsein zu etablieren, dass die ureigenste Aufgabe der Medizin nicht die Leistungssteigerung und -optimierung ist, sondern die Heilung von kranken oder verletzten Personen. Auch wenn dies in der derzeitigen Konstellation naiv und weltfremd erscheint, ohne die Rückbesinnung auf die zentralen Werte der Medizin wird das Katz- und Mausspiel immer weiter vorangetrieben.

Prävention als Investition in die Zukunft

Aufgrund der Komplexität des Dopingphänomens haben sowohl personenzentrierte als auch strukturelle Präventionsmaßnahmen keinen unmittelbaren Effekt, wodurch sich auch die derzeitige finanzielle Gewichtung erklären lässt. Langfristige Anti-Doping Arbeit kann aber nur Erfolg haben, wenn repressive und präventive Maßnahmen einander sinnvoll ergänzen.

Moderne Präventionsarbeit setzt auf ressourcen- und kompetenzbasierte Konzepte, um jungen Sportlerinnen und Sportlern bereits lange vor dem tatsächlichen Eintreten auf entscheidende Fragen in ihrer Sportkarriere vorzubereiten. Die multidisziplinären Ansätze müssen auf die unterschiedlichen Zielgruppen abgestimmt und entsprechend evaluiert werden.

Das Ziel sämtlicher Bemühungen der Anti-Doping Arbeit ist es, dass sich jede Sportlerin und jeder Sportler selbstbewusst und aus eigener Überzeugung für einen sauberen und gesunden Sport entscheidet. Gemeinsam gilt es, diese Entscheidung so leicht wie möglich zu machen.

 

Zum Autor:

Mag. Dr. David Müller (33) ist promovierter Sportwissenschaftler und seit 2008 Leiter des Bereichs Information & Prävention der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria GmbH.

 

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Dopingskandal in Russland – gehen die Leichtathleten jetzt baden?

Ein Beitrag von Dr. Stephanie Bonner, Rechtsanwältin

Riesiger Betrug, historische Konsequenzen: Im aufsehenerregenden Skandal um flächendeckendes und systematisches Doping hat der Leichtathletik Weltverband IAAF mit einer bis dato einzigartigen Strafe reagiert und den russischen Leichtathletikverband vorläufig suspendiert. Zudem hat die World-Anti-Doping-Agency (WADA) die russische nationale Anti-Doping Agentur (RUSADA) suspendiert und dem Anti-Doping Testlabor in Moskau die Akkreditierung entzogen. Unzählige Dopingverfahren gegen Athleten, Trainer und Sportmediziner wurden bereits eingeleitet.

Die IAAF erfüllt damit die Hauptforderung der Untersuchungskommission der WADA. Diese hatte wegen eines Dokumentarfilms des deutschen TV-Senders ARD („Geheimsache Doping – Wie Russland seine Sieger macht“), in dem über systematisches Doping durch russische Leichtathleten berichtet wurde, Ermittlungen aufgenommen und massive Verfehlungen in der russischen Leichtathletik dokumentiert.

Durch die Suspendierung des russischen Leichtathletikverbands besteht bis auf Weiteres ein komplettes Startverbot bei internationalen Wettbewerben. In Sotschi mit 33 Medaillen (13 davon Gold) Nummer eins im Medaillenspiegel, droht Russlands Leichtathleten der Ausschluss von den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro.

Wie sieht es rechtlich aus? Welche Entscheidungsbefugnis hat die WADA?

Das Welt-Anti-Doping-Programm basiert auf dem sog Welt-Anti-Doping-Code (WADC). Dieser wird von der WADA herausgegeben und enthält Dopingdefinitionen, Verstöße und Sanktionen, Doping-Verfahren, Kompetenzen und Aufgaben der jeweiligen Anti-Doping-Organisationen. Der WADC muss von allen Unterzeichnern zwingend angenommen und umgesetzt werden. Die Nichteinhaltung hat weitreichende Konsequenzen.

Die WADA, als internationale Organisation zu weltweiten Maßnahmen gegen Doping im Sport, überwacht ua die Einhaltung des WADC durch die Unterzeichner, kann Akkreditierung und Reakkreditierung von Laboren vornehmen und Untersuchungen von Verstößen gegen Anti-Doping-Bestimmungen einleiten (Artikel 20.7 WADC).

Die eigentliche Sanktionierung (Suspendierung, Sperre, etc) von Athleten oder nationalen Sportfachverbänden obliegt den Sportverbänden, nicht aber der WADA selbst. Sie kann nur eine Empfehlung aussprechen. Ob Russlands Leichtathletik in Rio de Janeiro an den Start gehen darf, liegt also nicht in den Händen der WADA. Da es sich um Olympia handelt, muss das Internationale Olympische Komitee (IOC) über einen etwaigen Ausschluss entscheiden.

Ein automatisches Aus für Rio 2016 bedeutet die Entscheidung der IAAF allerdings nicht. Sollte Russland die geforderten tiefgreifenden Reformen seines Anti-Doping und Leichtathletik-Systems rechtzeitig umsetzen, könnte die Suspendierung noch vor Olympia aufgehoben werden. Wohl das realistischste Szenario, obwohl die Frage für mich bleibt, wie sich eine offenbar tief verwurzelte Sportbetrugskultur in wenigen Monaten ändern soll.

Diese jüngsten Ereignisse in Russland zeigen einmal mehr auf, dass der Kampf gegen Doping im Sport ein Kampf gegen Windmühlen ist. Leider wiedermal auch im österreichischen Skiverband. Eines steht aber fest, Rio 2016 wird jedenfalls ohne ÖSV stattfinden…

 

WEITERE BEITRÄGE DER AUTORIN

Balotelli und die lange Liste der Verbote

 

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