Über Gianni Infantino und die FIFA-Ethikkommission
„For the Game. For the World.“ – Das ist das Motto bzw der Slogan der Fédération Internationale de Football Association, kurz FIFA. Der Weltfußballverband, ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Zürich, hat seit Jahr(zehnt)en mit Skandalen zu kämpfen.
Zu denken ist dabei vor allem an die Amtszeit (1998-2015) von Joseph „Sepp“ Blatter, die nach schweren Korruptionsvorwürfen und seinem Rücktritt endete. Präsident der FIFA und Nachfolger von Blatter ist seit Anfang des Jahres 2016 Giovanni „Gianni“ Vincenzo Infantino. Gegen diesen wurde von der FIFA-Ethikkommission ein Verfahren eingeleitet, nachdem in der Schweiz ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Ersteres wurde vor kurzem wieder eingestellt.
Exkurs: Die Rechtsorgane der FIFA
Neben der Disziplinarkommission und der Berufungskommission ist die Ethikkommission das dritte unabhängige juristische Organ der FIFA. Deren Vorsitzende, Stellvertreter und Mitglieder werden vom FIFA-Kongress gewählt. Die Disziplinarkommission ist für die Aussprache von Sanktionen, die in den Statuten bzw in dem FIFA-Disziplinarreglementgeregelt sind, zuständig. Die Berufungskommission erfüllt quasi die zweite Instanz und entscheidet über Berufungen gegen Entscheide der Disziplinarkommission und der Ethikkommission. Ihre Urteile sind – vorbehalten sei der Gang vor den Court of Arbitration for Sport (CAS) – endgültig und verbindlich. Die Ethikkommission hingegen, die seit 2012 in zwei Kammern (Untersuchungskammer und rechtsprechende Kammer) unterteilt ist, geht vor allem Verstößen gegen das FIFA-Ethikreglement nach und bestraft diese. Auch sie kann gegen Offizielle, Spieler, Vermittler und lizenzierte Spielvermittler die in den FIFA-Statuten und dem FIFA-Ethikreglement bestehenden Sanktionen verhängen.
Dies und genauere Details sind auch in den Art 52 ff der FIFA-Statuten und Art 36 und 38 der Regularien für FIFA-Governance nachzulesen.
Das Strafverfahren gegen Gianni Infantino als mögliches Aus des FIFA-Präsidenten?
Ende Juli dieses Jahres wurde von der Schweizer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren ua gegen Gianni Infantino eingeleitet. Die Vorwürfe gegen den Präsidenten des Weltfußballverbandes: Anstiftung zum Amtsmissbrauch, Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses und Anstiftung zur Begünstigung. Grund dafür sollen Treffen zwischen Infantinound dem Leiter der Schweizer Bundesanwaltschaft, Michael Lauber, sein.
Doch wie können diese Meetings ein Grund für solche Anschuldigungen sein? Dies lässt sich relativ einfach erklären: Die nicht protokollierten und nicht in der Behörde stattgefundenen Treffen fanden in den Jahren 2016 und 2017 zu Zeiten statt, in denen gegen die FIFA wegen Korruption ermittelt wurde. Unter anderem waren dabei die Vergaben der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 an Russland und 2022 an Katar Thema der Ermittlungen, insgesamt sollen über zwanzig Verfahren in der besagten Zeit anhängig gewesen sein. Auch auf die Amtszeit Infantinos als UEFA-Generalsekretär hatte die Schweizer Justiz ein Auge geworfen. Infantino selbst verteidigte die Treffen mit Lauber dahingehend, dass der einzige Zweck dieser die „lückenlose Aufklärung“ der Geschehnisse war. Auch spricht er von einer „Aufklärungspflicht im Sinne der FIFA“, der er nachgekommen sei. Diese Aussagen, um seine Person zu verteidigen, sind nicht verwunderlich. Doch die genauen Inhalte der Gespräche werden wohl (vorerst) nicht an die Öffentlichkeit gelangen.
Gegen den Bundesanwalt Lauber selbst konnte zunächst kein Strafverfahren eingeleitet werden, da dieser voraussichtlich noch bis Jänner 2021 im Amt sein wird und sohin Immunität genießt, also vor der Strafverfolgung geschützt ist. Denn ua unterstehen die von der Schweizer Bundesversammlung gewählten Behördenmitglieder – seit 2011 werden auch der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt – der relativen Immunität. Sohin sind diese vor der Verfolgung von strafbaren Handlungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der amtlichen Tätigkeit oder Stellung stehen, geschützt. Nur auf Antrag einer Strafverfolgungsbehörde kann die relative Immunität durch die zuständigen parlamentarischen Kommissionen aufgehoben werden. Dies ist auch der Grund, warum der außerordentliche Staatsanwalt des Bundes, Stefan Keller, die Aufhebung der relativen Immunität von Lauber im Parlament in Bern forderte. Nachdem sich bereits die Rechtskommission des Ständerats für eine Aufhebung aussprach, kam seinem Wunsch auch die Immunitätskommission des Nationalrats vor kurzem nach. Nun kann gegen Lauber strafrechtlich ermittelt werden.
Dritter Player in dieser Causa ist der Oberstaatsanwalt des Kantons Wallis, Rinaldo Arnold, der Infantino privat gut kennen und als eine Art Vermittler zwischen diesem und Lauber fungiert haben soll. Zu allem Überfluss haben die drei Herren ihr letztes Rendezvous allesamt „vergessen“. Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht stellte bereits in einem Urteil fest, dass es sich bei dieser kollektiven Teilamnesie um Unwahrheiten handelt.
Aufgrund der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Infantino selbst wurde am 21. Juni dieses Jahres eine Anzeige bei der unabhängigen Ethik-Kommission der FIFA erstattet. Auch fanden Voruntersuchungen gegen den Präsidenten statt. Neben der Geschehnisse um die Treffen um und mit Lauber wurden insbesondere die Buchung eines Charterfluges aus Suriname nach Genf und die damit entstandenen Kosten untersucht. Nun wurde bereits am 19. August jedoch von der Vorsitzenden der Untersuchungskammer, María Claudia Rojas, bestätigt, dass das Verfahren wegen „mangelnder glaubhafter Beweise zu sämtlichen behaupteten Verstößen gegen das FIFA-Ethikreglement“ eingestellt wurde. Die geprüften Handlungen seien „kein Verstoß gegen das FIFA-Regelwerk“ und einige sollen „nicht einmal Bestimmungen des FIFA-Ethikreglements [betreffen]“. Eine – von vielen geforderte – vorsorgliche Suspendierung Infantinos wäre somit nicht gerechtfertigt, meinte die Kolumbianerin. Sie habe Einsicht in die entsprechenden Entscheide der Schweizer Justiz gehabt und diese „eingehend geprüft“. So bleibt Infantino im Amt als wäre nichts passiert.
Die Einstellung des Verfahrens der Ethik-Kommission ist für viele Beobachter zwar schleierhaft, doch nicht verwunderlich. Der kurze Ermittlungszeitraum – nicht einmal zwei volle Monate – wirft doch ein paar Fragen auf: wie ist es möglich, in so kurzer Zeit eine überaus große Menge an juristischem Material in deutscher (!) Sprache – Rojas ist Kolumbianerin und spricht kein Deutsch, Englisch oder Französisch (FIFA-Verfahrenssprachen) – zu verstehen und inhaltlich zu bearbeiten? Arbeitete die Leiterin der Untersuchungskammer alleine? Oder mit Juristen (der FIFA)? Antworten wird man auf diese Fragen allerdings keine bekommen. Doch hier kann man nur hoffen, dass Sonderermittler Keller auch die Ethikarbeit der FIFA unter die Lupe nimmt. Schlussendlich könnte Rojas auch als Zeugin dienen, da die Ethikregel 18 die Mitwirkungspflicht von Infantino in „seinem“ Verfahren gegen ihn vorschreibt. Dh Rojas müsste alle Details über die Treffen der drei Herren wissen. Es gilt abzuwarten, ob und wie es weitergeht!
Bild: © Shutterstock/Ugis Riba
Stock-Foto ID: 283489238
Der Autor stammt ursprünglich aus Salzburg und hat vor kurzem das Master-Programm Wirtschaftsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien abgeschlossen. Für LawMeetsSports ist der Amateur-Fußballer als freier Redakteur tätig.