LMS goes Wissenschaft

LAW MEETS SPORTS kooperiert mit der Universität Mannheim in Person von Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard)

Vor mehr als fünf Jahren wurde die Plattform LAW MEETS SPORTS von Christina Toth ins Leben gerufen, um die Brücke zwischen sportinteressierten Rechtsexperten und Vertretern der Sportbranche zu schlagen. Heute sorgt LAW MEETS SPORTS für einen regelmäßigen Austausch zwischen Rechtsexperten und der Sportbranche. Wir liefern rechtliche Hintergrundinformationen zum aktuellen Sportgeschehen in Form von Blogbeiträgen, Podcast-Episoden und Events.

Nun ist es an der Zeit, den nächsten Schritt zu machen…

In diesem Sinne freut es uns mitteilen zu dürfen, dass wir mit der deutschen Universität Mannheim, in Person von Prof. Dr. Philipp S. Fischinger, LL.M. (Harvard), ab sofort einen wissenschaftlichen Kooperationspartner on Board haben. Prof. Dr. Fischinger ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Sportrecht sowie Handelsrecht an der Universität Mannheim. Dem Sportrecht, insbesondere dem Sportarbeitsrecht, widmet er sich in zahlreichen Aufsätzen, Zeitungsartikeln, Urteilsanmerkungen und Vorträgen. Zudem wird Prof. Dr. Fischinger gutachterlich für Sportverbände, Sportvereine und Sportclubs tätig und ist in intensivem Austausch mit Sportrechts­anwältInnen, SpielerberaterInnen, Sportlerinnen und Sportlern.

Im Rahmen der Kooperation nimmt Prof. Dr. Fischinger die Funktion eines wissenschaftlichen Beirats ein. Er wird aber freilich auch den einen oder anderen Beitrag als Autor verfassen. „Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit dem phantastischen Team von LAW MEET SPORTS. Gemeinsam werden wir viele interessante Projekte angehen“, so Prof. Dr. Fischinger. Auch unsere Initiatorin Christina Toth ist sich sicher, dass „wir mit der deutschen Universität Mannheim und Philipp S. Fischinger einen starken Kooperationspartner für uns gewinnen konnten und LAW MEETS SPORTS damit auf ein neues Level heben werden“.

Weitere (wissenschaftliche) Kooperationen werden folgen – stay tuned!

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LAW MEETS SPORTS: Digitalisierung im Sport

Am 14. November fand in der Laudongasse die LAW MEETS SPORTS-Veranstaltung „Digitalisierung im Sport – Aktuelle Trends“ statt. Neben einem hochkarätig besetzten Podium fanden sich rund 40 interessierte Zuhörer in den Kanzleiräumlichkeiten von Sportrechtsanwältin Christina Toth ein.

Digitalisierung im Sport

Der Begriff der Digitalisierung ist in aller Munde. Unter Digitalisierung versteht man ursprünglich das Umwandeln von analogen Werten in digitale Formate und ihre Verarbeitung oder Speicherung in einem digitaltechnischen System. In der heutigen Zeit sind nahezu alle Branchen von der digitalen Transformation betroffen. Auch der Sport macht hier keine Ausnahme. So gehören das Hawk-Eye und die Goal-Line-Technology mittlerweile zum sportlichen Alltag. Daneben existieren zahlreiche weitere neue Technologien und digitale Tools, welche die sportliche Digitalisierung vorantreiben.

Influencer Marketing

Als Influencer werden gemeinhin Meinungsführer und Multiplikatoren im Social Web bezeichnet. Influencer Marketing ist sodann eine Form des Online-Marketings, bei welcher sich Unternehmen Dritter (Influencer) bedienen, um für ihre Waren und Dienstleistungen Werbung zu machen. Dabei empfehlen Influencer beispielsweise Produkte oder Dienstleistungen über Social-Media-Plattformen (Instagram, Facebook etc) und erhalten hierfür eine (finanzielle) Gegenleistung. Dies führt dazu, dass die Grenzen zwischen privater Überzeugung und gesteuerter Unternehmenskommunikation durch Werbung oftmals verschwimmen. Diese moderne Form des Marketings wirft auch einige Rechtsfragen auf.

Als Einstieg in den Abend gab Rechtsanwalt Arthur Stadler (Partner bei Stadler Völkel Rechtsanwälte) den Anwesenden einen spannenden Einblick in die rechtliche Welt des Influencer Marketings. Der Experte machte insbesondere auf die Kennzeichnungspflicht (§ 26 MedienG) aufmerksam. Demnach sind entgeltliche Beiträge grundsätzlich als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ zu kennzeichnen. Neben zahlreichen Praxisbeispielen kamen in seinem Impulsreferat auch die ersten Gerichtsurteile zum Influencer Marketing (insbesondere aus Deutschland) zur Sprache.

Um diese Thematik und die Tätigkeit eines Influencers besser zu verstehen, nahm mit Magdalena Karres (maggie.tennis) eine wahre Kennerin der Branche am Podium Platz. Die 19-jährige Influencerin hat bereits über 12.000 Follower auf Instagram und versorgt ihre Community mit Content zu Sport und Freizeit. Sie ließ die Anwesenden mit ihren Ausführungen ein wenig am Leben einer jungen Influencerin teilhaben. Auch rechtliche Fragestellungen (wie zB die Kennzeichnungspflicht) gehören mittlerweile zu ihrem Alltag.

Neue Technologien und digitale Tools in der Sportbranche

Philip Newald (Vorsitzender des Vorstandes der Österreichischen Sportwetten) ist Initiator und Gründer von motion4kids. Unter dem Motto „Wir bewegen unsere Zukunft und eröffnen Chancen“ unterstützt die Marke innovative Projekte zur Bewegungs- und Bildungsförderung von Kindern zwischen drei und zehn Jahren. Dabei möchte man Kinder in ihren (vermehrt digitalen) Lebenswelten abholen und innovative, digitale Technologien als Anreiz nutzen, damit sich Kinder wieder mehr bewegen.

Ebenfalls ein digitales Tool ist Toni, der Sport Chatbot von toni.ai. Das Start-up mit Sitz in Wien hat sich auf Messenger Marketing und automatisierte Kommunikation spezialisiert. Christoph Edelmüller (CEO & Co-Founder von toni.ai) erklärte die Funktionsweise eines Sport Chatbots und dessen Anwendungsbereich. Das Tool soll die User mit Spielständen, Statistiken und News rund um das Thema Sport versorgen.

Klassische Sportverbände und die Digitalisierung?

Wie gehen klassische Sportverbände mit der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung der Sportwelt um? Mit dieser Frage setzte sich Thomas Schweda (ÖTV-Geschäftsführer) auseinander. Natürlich kommen auch große Sportverbände, wie auch der ÖTV, nicht an der Digitalisierung vorbei und werden damit zunehmend vor neue Herausforderungen gestellt. So sind heutzutage auch die großen österreichischen Sportverbände in der Welt von Social-Media vertreten.

Unter der Moderation von Michael Nussbaumer diskutierten die Experten zahlreiche weitere Aspekte sowie aktuelle Trends der sportlichen Digitalisierung. Bei einem abschließenden Get-together wurde die spannende Thematik in angenehmer Atmosphäre munter weiter vertieft. Wir danken allen Speakern und Teilnehmern!

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LAW MEETS SPORTS: DSGVO im Sport

Am 4. Dezember fand in Salzburg die erste LAW MEETS SPORTS-Veranstaltung  in Kooperation mit dem ASVÖ Salzburg zum Thema Datenschutz im Sport statt.

 

Knapp 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von zahlreichen Salzburger Sportvereinen folgten angeregt den Ausführungen der Referenten rund um die neue EU Datenschutz-Grundverordnung.

Moderiert vom Geschäftsführer des ASVÖ Sazlburg, Michael Nußbaumer, skizzierte Datenschutzrechtsexperte Günther Leissler von Schönherr Rechtsanwälte die Rahmenbedingungen des neuen Datenschutzrechts.

Johannes Marschner, Geschäftsführer des IT-Unternehmens UNICOPE machte insbesondere auf die Bedeutung der Datensicherheit aufmerksam und machte deutlich, dass auch schon kleine, finanziell überschaubare Maßnahmen wesentlich zur Datensicherheit beitragen können.

Sportanwältin Christina Toth informierte die anwesenden Vereinsfunktionäre darüber, dass die BSO in Zusammenarbeit mit den Verbänden die Herausgabe eines DSGVO-Leitfadens für Sportvereine plant, um die Vereine bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung zu unterstützen.

Mehr Fotos zur Veranstaltung finden Sie auf unserer Facebook-Seite.

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Seminar: Good Governance im Sport

Im Rahmen der Offenen Universität öffnet der Sportrecht Masterlehrgang – Donau-Uni Krems  in Kooperation mit LAW MEETS SPORTS bei ausgewählten Vorlesungen – nach Maßgabe freier Plätze – seine Pforten auch für externe HörerInnen.

Das Thema Good Governance ist nicht erst seit dem FIFA-Korruptionsskandal im Sport angekommen. Dr. Stephan Dittl, Rechtsanwalt und Sportrechtsexperte aus Deutschland, geht in seinem eintägigen Seminar unter anderem auf Fragen ein wie:

  • Was ist Good Governance?
  • Was ist eine verantwortungsvolle Verbands- und Vereinsleitung? Welche organisationsrechtlichen Vorkehrungen sind zu treffen, um Mismanagement zu vermeiden?
  • Wo geschehen bei der Verbands- und Vereinsarbeit die größten Fehler?

Wann:

Sonntag, 22.10.2017, 09:30  – 16:30 Uhr

Wo:

Donau-Universität Krems, Dr. Karl-Dorrek Straße 30, 3500 Krems

Teilnahmevoraussetzungen:

– Kurzes Motivationsschreiben (warum möchten Sie das Seminar belegen?)
– Zulassung durch die Lehrgangsleitung

 

Mehr Infos und Anmeldung:

 GOOD GOVERNANCE IM SPORT

 

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Werbung aus dem Hinterhalt – Ambush Marketing im Sport

Die Jubiläumsausgabe von LAW MEETS SPORTS – ja, es gibt uns schon ein Jahr! –  fand am 18.5.2016 unter dem Motto „Werbung aus dem Hinterhalt – Ambush Marketing im Sport“ statt. Als Kooperationspartner war diesmal das Team rund um Prof. Dr. Thomas Wallentin von KSW Rechtsanwälte mit dabei, ein LAW MEETS SPORTS-Partner der ersten Stunde. Als Stargast des Abends berichtete Hubert Neuper über die Herausforderungen von Sportveranstaltern mit Ambushern.

Zuvor brachte aber  Dr. Philipp Spring, Rechtsanwalt bei KSW die zahlreichen Zusehern noch auf den gleichen Wissenstand. In einem kurzweiligen und informativen Vortrag,  erklärte er was unter Ambush Marketing zu verstehen ist, wie sich dieser entwickelt hat und wo die rechtlichen Anknüpfungspunkte liegen. Inbesondere wurde dabei aufgezeigt wie die Abwehrmaßnahmen gegen Ambusher aussehen können und auf welche Rechtsbereiche dabei Bezug genommen werden kann (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Die anschließende Diskussion wurde von Michael Fiala, Herausgeber von 90minuten.at und Chefredakteur von COLOR OF SPORTS in gewohnt souveräner Art geleitet. Als Speaker konnten neben Philipp Spring und Hupo Neuper, auch Philipp Bodzenta, Director of Public Affairs & Communication der Coca-Cola Company und Martin Benda, Direktor der Rechtsberatung der Coca-Cola Company begrüßt werden.

Neuper strich in der angeregten Diskussion hervor, dass im Gegensatz zu den großen Sportveranstaltungen wie Fußball-WM oder olympische Spiele in Österreich um jeden Sponsor gekämpft werden muss und die von ihm so genannte „Partisanenwerbung“ die Veranstalter tatsächlich vor große Herausforderungen stellt. Dass der Sponsor, der sich die Sponsorenrechte vom Veranstalter teuer erkauft hat, größtmögliche Exklusivität wünscht, ist schließlich selbstredend.

In dieselbe Kerbe schlug Martin Bender, der allerdings auch ausführte, dass viele Markenrechtsverletzungen außerstreitig gelöst werden können. Hinsichtlich des Rechtsschutzes wurde aber betont, dass bei gröberen Fällen von Ambush Marketing Schnelligkeit Trumpf ist, um den Sponsor zu schützen. Eine Einstweilige Verfügung am Montag zu beantragen ist bereits zu spät, wenn die Veranstaltung am Wochenende stattgefunden hat und dem Mitkonkurrenten und Ambusher bereits ein Marketing-Clou gelungen sei.

Bodzenta führte weiters aus, dass ein Angriff mittels Ambush Marketing für den Veranstalter auch in gewisser Weise ein Lob ist, da Ambush Marketing nur bei Weltklasseveranstaltungen vorkommt. Schlussendlich ist Werbung alleine, sei es nun mittels erworbener Sponsorenrechte oder durch Ambush Marketing zu wenig, wichtig ist es auch den Markt anschließend zu aktivieren und aus den Werbemaßnahmen einen Profit zu ziehen.

Im Anschluss an die Diskussion wurde bei Wiener Schnitzel und schmackhaften Desserts noch ausgiebig über die rechtlichen Möglichkeiten des Ambush Marketings gefachsimpelt. Leider zum letzten Mal in der CserniBar, die mit Ende Mai ihre Pforten schließt.

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Sportrecht – eine neue universitäre Ausbildungsschiene ab März 2016

Donau-Universität Krems mit neuem Masterlehrgang

Krems (kpr). „ÖSV suspendiert Harald Wurm“, „Onisiwos Spielervertrag ungültig“, „IAAF suspendiert gesamten russischen Leichtathletikverband“: Nicht nur solche Schlagzeilen aus der Welt des Profisports haben fast immer einen rechtlichen Hintergrund, auch Breiten- Vereins- und Schulsport sehen sich auf allen Ebenen mit juristischen Fragestellungen konfrontiert. Und obwohl Sport in Österreich wirtschaftlich betrachtet einen der größten Märkte überhaupt darstellt und Expertise im Sportrecht somit sehr gefragt ist, gab es bis dato keine Ausbildungsmöglichkeiten in dieser wichtigen „Nische“ rechtlichen Fachwissens. Die Donau-Universität Krems schließt diese Lücke ab März 2016 und startet neue Studienprogramme, in denen Sportrecht erstmals als eigene akademische Studienrichtung angeboten wird. In mehrtägigen Modulen, die ca. 1x pro Monat berufs- und sportgerecht stattfinden, kann man sich ab sofort zum Sportrechtsexperten ausbilden lassen.

Die Verrechtlichung des Sports ist ein stärker werdender Trend. Damit verbundene Fragen berühren Athleten, Verbände, Vereine ebenso wie Sponsoren und Fans. „Bis dato fehlt aber paradoxerweise gerade im Sportland Österreich eine systematische Auseinandersetzung mit den rechtlichen Aspekten im Sport – Deutschland und die Schweiz sind uns hier voraus“, meint Thomas Ratka, Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht an der Donau-Universität Krems.

Verrechtlichung des Sports

Auch die Professionalisierung des Breitensports und damit der Sportvereine verlangt nach Personen, die über tiefergehende juristische Kompetenzen im Sportrecht verfügen. Immer mehr Rechtsanwaltskanzleien entdecken diese Querschnittsmaterie zwischen privatem und öffentlichem Recht als neues Spezialgebiet, dessen Potenzial dennoch erst in den Kinderschuhen steckt.

Hochkarätige Faculty – die führenden Sportrechtsexperten des deutschsprachigen Raums

Eine gute Ausbildung im Sportrecht vermittelt nicht nur Rechtskenntnisse in den einzelnen Materien – zum Beispiel im Haftungs- oder Anlagenrecht – sondern umfasst auch Kenntnisse in (Sport-) Betriebswirtschaft, Personalmanagement und im Organisationswesen. Genau hier setzt das Ausbildungskonzept der Uni Krems an: Um etwa Haftungsfragen im Bergsport beurteilen zu können, wird zusätzlich vermittelt, was am Berg überhaupt schiefgehen kann, um Verbandsrecht zu verstehen, wird auch gelehrt, was in den Sportverbänden betriebswirtschaftlich spezifisch vor sich geht. Ratka freut sich: „Es ist uns gelungen, die besten Sportrechtsexperten im deutschsprachigen Raum in der Faculty dieses neuen Studiums zu vereinen“.

Heterogene Teilnehmerstruktur: Sportler und Juristen an einem Tisch

Dabei muss man nicht unbedingt Jurist sein, um Sportrechtsexperte werden zu können! Der Lehrgang wendet sich einerseits an Rechtsanwälte und mit sportrechtlichen Fragen befasse Juristen, aber auch an Verbandsfunktionäre, Sportmanager, Athletenberater, Agenturen, Eventmanager und alle diejenigen, die sich für ihre berufliche Laufbahn auf Sportrecht spezialisieren wollen. Rechtsexperten erhalten Expertise im Sportwesen, Sportexperten juristisches Fachwissen – das fördert auch die Perspektiven von Sportlern für ihre „Karriere nach der Karriere“.

Ratka: „Unter den bisherigen Anmeldungen finden sich nicht nur Juristen, Verbandsfunktionäre, Sportmanager und Veranstalter, sondern auch viele ehemalige Profisportler – sogar Olympiasieger und Weltmeister finden sich unter den Teilnehmern“.

Das fördere nicht nur den interdisziplinären Dialog zwischen Sport- und Rechtswissenschaft, sondern auch „das Einbringen unterschiedlicher Perspektiven in einzelne juristische Fragestellungen im Sport“, meint Mag. Christina Toth, Lehrgangsleiterin und Geschäftsführerin der Initiative „Law meets Sports“. Dadurch komme es „fast automatisch zu einem gegenseitigen Voneinanderlernen“.

Studienvarianten

Das berufsbegleitende Sportrechtsstudium startet ab März 2016 in drei Varianten:

  • M.-Studium, 4 Semester berufsbegleitend, 90 ECTS
  • MLS-Studium, 5 Semester, 90 ECTS
  • „Akademische/r Sportrechtsexperte/in“, 3 Semester berufsbegleitend, 60 ECTS

Nähere Informationen / Rückfragenachweis:
http://www.donau-uni.ac.at/de/studium/sportrecht/index.php

Elvira Kaiblinger
Telefon: +43 (0)2732 893-2402,  Fax: +43 (0)2732 893-4400
E-Mail: elvira.kaiblinger@donau-uni.ac.at

Thomas Ratka, Universitätsprofessor für Wirtschaftsrecht an der Donau-Universität Krems

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