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Trikotgate um Andreas Ulmer: Keine rechtlichen Folgen

Gastbeitrag von Fabian Reinholz

Die UEFA hat den Fauxpas mit vertauschten Trikots in der Champions League Qualifikation zwischen RB Salzburg und FK Liepaja durchgehen lassen. Man habe den Vorgang wieder geschlossen, wurde den Salzburgern mitgeteilt.

Was war geschehen? Andreas Ulmer, Spieler von RB Salzburg, lief in der 2. Halbzeit des Qualifikationsspiels mit einem Trikot des deutschen „Schwestervereins“ RB Leipzig auf. Das fiel zunächst gar nicht auf, da die Heimtrikots beider Mannschaften identisch sind und sich die Clublogos nur im Stadtnamen unterscheiden. Selbst der Spielername stand korrekt auf dem Trikotrücken. Offenbar hatte sich ein Trikot bei der Belieferung durch den Hersteller verirrt.

Nach den Trikotpannen während der WM, war das Trikotgate von Salzburg eine willkommene Pressestory. Rechtliche Folgen mussten aber weder Club noch Spieler befürchten.

Sollte jemand dabei ans Markenrecht denken, weil die Vereinslogos in der Regel markenrechtlich geschützt sind: Das hier ist kein Fall einer Markenverletzung. Sie setzt eine Täuschung der Verbraucher über die Herkunft (den Hersteller) des mit der Marke versehenen Produkts voraus. Im vorliegenden Fall wurde aber schon niemand getäuscht, jedenfalls nicht über die beteiligten Vereine. Zudem diente das falsche Trikot nicht dem Produktabsatz.

Näher lag ein Verstoß gegen UEFA-Regularien. Die gibt es aber im Ergebnis nicht.

Bei Spielen der Champions League Qualifikation gilt das UEFA-Ausrüstungsreglement, sofern die Regelungen der nationalen Verbände (für RB Salzburg der ÖFB) keine Bestimmungen vorsehen, was hier wohl der Fall ist.

Im UEFA Reglement gibt es keine Vorschrift, die den Fall eines falschen Trikots regelt; vermutlich weil so ein Fall bisher nicht denkbar war. Nach Art. 6.02 des UEFA-Ausrüstungsreglements kann der UEFA-Spieldelegierte zwar „fragwürdige Ausrüstungsgegenstände“ beschlagnahmen und diese der UEFA-Administration zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen vorlegen. Was das für Maßnahmen sein sollen, ist unklar. Genauso unklar ist, ob ein falsches Trikot ein „fragwürdiger“ Ausrüstungsgegenstand ist. Offenbar hat man das auch bei der UEFA so gesehen.

 

Zum Autor:

Fabian Reinholz ist Partner von Härting Rechtsanwälte in Berlin und dort unter anderem im Wettbewerbs-, Werbe-, Marken- und Sportrecht tätig. Fabian publiziert regelmäßig zu sportrechtlichen Themen auf härting.sport. Sie erreichen ihn unter reinholz@haerting.de.

 

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Schleichwerbung ist verboten! Who cares?

Volles Haus gab es vergangenen Donnerstag in der Audi City Berlin bei der ersten Deutschlandausgabe von LAW MEETS SPORTS. Hier ein kleiner Nachbericht. Mehr Fotos finden hier.

Nach der Begrüßung durch den Hausherren und Marketing Manager von Audi Berlin, Moritz Baumann, wurden die Gäste von Fabian Reinholz, Partner der Berliner Kanzlei Härting Rechtsanwälte, rechtlich auf den letzten Stand gebracht, was Schleichwerbung on- und offline betrifft.

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„Schleichwerbung ist verboten!“ –so die klare Aussage. Aber „who cares?“, fragte Reinholz in die anschließende Diskussionsrunde.

Diese wurde geleitet von Oliver Fritsch, Sportredaktuer bei der zeit online. Gekonnt entlockte er den Marketingexperten und Sportmanagern am Podium interessante Blicke hinter die Kulissen der Sportwelt.

Schleichwerbung schadet oft dem Sportler selbst

„Ganz schlecht angekommen in der Branche“, sei der vermeintliche Coup von Nike, als Mario Götze bei seinem ersten offiziellen Auftritt bei Bayern München mit einem Nike-Shirt auftauchte, so Roland Bischof, der mit seiner Agentur presented by... zahlreiche namhafte Fußballer vermarktet. „Äußerst respektlos gegenüber den Partnern“. Wobei man nicht außer acht lassen dürfe, dass viele der Sportler von Management und Sponsoren zu solchen Aktionen regelrecht gezwungen werden.

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Warum Adidas dagegen nicht vehementer vorgeht? „Selber besser machen ist die stärkere Antwort“, so die Meinung von Marcel Göllnitz, der mit seiner Agentur BTR-Profisport neben dem Olympiasieger Robert Harting auch zahlreiche Unternehmen im Sportmarketing berät.

Konzeptlose Werbeengagements verwässern die Marke

Mehr als die teilweise „peinlichen“ Schleichwerbungsversuche stört Robert Zitzmann allerdings, dass manche Sportler sehr konzeptlos Werbung für alles machen, was ihnen angeboten würde. Dabei ginge die Authentizität verloren. Mit seinen Kollegen von Jung von Matt/sports hat er im vergangenen Jahr die erste Studie zum MARKENWert von Fußballprofis ermittelt (nachzulesen auf SoccerStarCheck). Viel stärker als die sportliche Leistung fließt dabei das Image in den Markenwert des Spielers ein. Ganz vorne – was als Momentaufnahme zu sehen ist –Bastian Schweinsteiger. Mario Götze schneidet auch hier überraschend schwach ab: ein schwieriger Charakter mit Starallüren. Das kommt bei den Fans nicht besonders gut an.

Auch wenn Manuel Neuers Zitat im kicker kürzlich für viel Gespött gesorgt hat – wir erinnern uns: Ich wähle Partner, hinter denen ich auch stehe. Es muss zu mir passen. Allianz zB steht für Rückhalt, wie ich als Torwart auch; Coke Zero steht für das Zu-null, das ich immer schaffen will; Sony für die Schärfe des Bildes, die ich auch benötige – die Botschaft, die er vermitteln wollte, ist klar und nachvollziehbar. Das wünschen sich die Experten auch von anderen Stars.

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Kulinarische Grüße aus Österreich

Im Anschluss an die Diskussion tauschten sich Speaker und Gäste bei Tafelspitz, Käsespätzle und Wein aus dem Waldviertel aus. LAW MEETS SPORTS darf gerne wieder kommen, so der einhellige Tenor der Besucher.

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