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Dmitrovic und Third Party What?

Gastbeitrag von Dr. Georg Petritsch

Mascherano, Tevez, Dmitrovic – Auf den ersten Blick scheinen die argentinischen Stars mit dem 20-jährigen Goalie, gerade am Sprung zu Sturm Graz, nicht viel gemeinsam zu haben. Auf den zweiten Blick verbindet sie ein Schlagwort – Third Party Ownership (TPO).

TPO – was versteht man eigentlich darunter?

Im Zuge der Verhandlungen rund um die Verpflichtung von Filip Dmitrovic musste Sturm Graz feststellen, dass die „Transferrechte“ von Austria Klagenfurt im Jänner diesen Jahres an den LASK (oder die Spieleragentur „Stars and Friends“) verkauft wurden um rasch etwas Geld für den in Notlage geratenen Verein zu lukrieren. Der Verkauf von Transferrechten oder Ablöseansprüchen ist eine Praxis, die insbesondere im südamerikanischen Fußball weit verbreitet ist und auch im Zuge der Transfers von Carlos Teves und Javier Mascherano bereits vor einigen Jahren aufgedeckt wurde.

Vereine bieten Investoren Beteiligungen am zukünftigen (Weiter-)Verkauf der Spieler an. Problematisch ist dabei nicht nur der wirtschaftliche Druck von dritter Seite auf die Vereine, sondern insbesondere die häufig geforderte Mitsprache bei den Transfers und die damit verbundene Einflussnahme auf den sportlichen Wettbewerb. In den vergangenen Jahren hat sich das System jedoch in vielen Ländern, auch in Europa, als wichtige Einnahmequelle der Vereine etabliert.

Das FIFA Regelwerk

Der FIFA selbst sind die Beteiligungen und die mögliche Beeinflussung von Transferabläufen durch Dritte ein Dorn im Auge. Nachdem zunächst 2008 eine eher zahnlose Bestimmung Eingang ins FIFA Statut fand, trat am 1. Mai 2015 trat Artikel 18ter  des FIFA Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern in Kraft.

Damit wurde ein ausdrückliches Verbot von TPO im Fußball festgelegt und der Abschluss von Verträgen mit Drittparteien zur Weitergabe „eines gänzlichen oder partiellen Anspruches auf Entschädigung oder „beliebiger Rechte im Zusammenhang mit einem künftigen Transfer oder einer Transferentschädigung“ untersagt.

FIFA und UEFA sehen die Integrität des Sports gefährdet, da es sich nicht nur um eine moralisch fragwürdige Vorgehensweise handelt, sondern durch undurchsichtige Beteiligungen und Einflussnahmen von Investoren auch die Gefahr der Wettbewerbsverzerrung steigt. Bei Nichteinhaltung drohen jedenfalls saftige Strafen.

Freier Wettbewerb vs. moderne Sklaverei

Aber auch außerhalb der FIFA wird das System kritisch gesehen. So betrachtet FIFPro General Theo Van Seggelen das System als „moralisch verrückt“ und Richard Scudamore (Premier League) sprach gar von moderner Sklaverei“.  

Nichtsdestotrotz gibt es Stimmen, denen ein generelles Verbot von TPO zu weit geht und der Effekt der Einflussnahme von dritter Seite mit gelinderen Mitteln erreicht werden könnte. Insbesondere  Vereine der iberischen Halbinsel und aus Osteuropa sehen auf Grund der FIFA-Bestimmungen wiederum eine wichtige Einnahmequelle versiegen. Miguel Angel Gil von Atlético Madrid stellte sogar fest, dass nur mit Hilfe dieses Finanzierungsmodells die sportliche Wettbewerbsfähigkeit aufrecht erhalten werden konnte.  

Aus EU-wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das Generalverbot jedenfalls fragwürdig und auch die Kapitalsverkehrsfreiheit wird durch das FIFA-Statut klar eingeschränkt. Auf dieser Grundlage haben die Verbände Portugals und Spaniens bereits eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingebracht, zu der jedoch noch keine Ergebnisse vorliegen.

Sturm Graz hat jedenfalls gut daran getan, die Sachlage in der Causa Dmitrovic näher zu prüfen und von dem Transfer schlussendlich doch abzusehen. Wie erwähnt greift die FIFA rigoros durch und hat mehrere Vereine, unter anderem Twente Enschede aus den Niederlanden, zu Geldstrafen zwischen CHF 60.000 bis 185.000 verurteilt. Geld, das man bei den Grazern sicher besser einzusetzen weiß…

 

Zum Autor:

Dr. Georg Petritsch ist Rechtsanwaltsanwärter in Bad Aussee und unter anderem auf Sportrecht spezialisiert. Seine Dissertation hat er zum Thema „Mitbestimmung im Mannschaftssport“ verfasst und dabei einen Rechtsvergleich mit England, Deutschland und den USA gezogen. Sie erreichen Dr. Petritsch unter g.petritsch@dr-wilfinger.at.

 

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