Nutzt der FC Barcelona Schlupflöcher für Spielertransfer?

Trotz Transfersperre verpflichtete der FC Barcelona jüngst zwei Spieler. Das geht vor allem deshalb, weil das Reglement der FIFA nicht ausreichend genau definiert.

Der FC Barcelona wurde bekanntlich durch die FIFA-Disziplinarkommission wegen Verstößen gegen den Artikel 19 des FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern zu einer Geldstrafe und einer Transfersperre für die Wechselperidoden 2015 verurteilt. Artikel 19 besagt deutlich unter 1. „Ein Spieler darf nur international transferiert werden, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist.“ Zwischen 2009 und 2013 soll der FC Barcelona zehn Jugendliche unerlaubt transferiert haben. Doch die Katalanen erwiesen sich dabei sehr findig. Im April 2014 sprach der Fußballweltverband FIFA die Sperre aus. Barca meldete Berufung an und Ende August desselben Jahres bestätigte die zuständige Berufungsinstanz das Urteil. Da es noch nicht rechtskräftig war, konnten die Spanier auf Einkaufstour gehen. Um kolportierte 150 Millionen Euro wurden Uruguays Stürmerstar Luis Suarez, die Torhüter Marc-Andre ter Stegen und Claudio Bravo, Mittelfeldspieler Ivan Rakitic und Verteidiger Jeremy Mathieu geholt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig war, ging das.

So weit, so verständlich. Wer nicht rechtskräftig verurteilt ist, kann deswegen nicht belangt werden. Nun verpflichtete Barcelona aber Atletico Madrids Arda Turan und Aleix Vidal vom FC Sevilla, obwohl eine Transfersperre besteht. Es kann einem Verein schlichtweg nicht untersagt werden, Verträge abzuschließen. Im Wortlaut sagte die FIFA: „Die Disziplinarkommission erachtete die Vergehen als schwerwiegend und verhängte gegen den Verein ein nationales und internationales Transferverbot für zwei volle aufeinanderfolgende Transferperioden und eine Geldstrafe von 450.000 Schweizer Franken.“ Diesem Urteil folgten alle Instanzen. Wie aber konnte Barca das umgehen? Artikel 19bis 5. des FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern besagt, dass Zuwiderhandeln gemäß FIFA-Disziplinarreglement sanktioniert wird.

Das FIFA-Disziplinarreglement sagt juristisch eindeutig unter Artikel 23: „Eine Transfersperre führt dazu, dass ein Klub in der verfügten Zeit keine Spieler registrieren lassen darf.“ Genau diese Formulierung nützt Barcelona aus. Denn Spieler dürfen schlichtweg nicht registriert, vulgo eingesetzt werden. Im Sinne der Privatautonomie und der Vertragsfreiheit können Turan/Vidal und der FC Barcelona einen Vertrag gestalten, wie sie wollen. Stimmen die Spieler zu, fortan bei Barca unter Vertrag zu stehen, aber erst im Jänner 2016 registriert zu werden, ist das ihr gutes Recht.

Von einem Schlupfloch zu reden mag aus journalistischer Sicht stimmen; orf.at verwendete diesen Begriff. Juristisch ist Artikel 23 deutlich formuliert. Um eine Transfersperre aber effektiv umzusetzen, es denn Klubs zu verunmöglichen, einen Spieler während der Sperre zu verpflichten, müsste einerseits strenger formuliert werden, andererseits wiederum eine Formulierung gefunden werden, die die Privatautonomie nicht verletzt (Georg Sander, 14.7.2015).

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