Kira Grünberg – Wie das Heer seine Sportler versorgt

Ihr Ziel waren die olympischen Sommerspiele 2016 in Rio de Janeiro bis im Juli 2015 die Karriere von Kira Grünberg abrupt endete, als sie sich bei einem Trainingssturz eine Fraktur des 5. Halswirbels zuzog, womit eine Querschnittslähmung bittere Gewissheit wurde. Nicht nur in Österreich, auf der ganzen Welt war die Anteilnahme groß. Öffentlichkeitswirksam ließ auch der Besuch von Sportminister Gerald Klug nicht lange auf sich warten, welcher der verunglückten Sportlerin die Nachricht überbrachte, dass ihr Unfall als „Dienstunfall“ anerkannt wird. Was das bedeutet und wie dies rechtlich einzuordnen ist, wird in diesem Artikel kurz aufgegriffen.

Das Bundesheer stellt dem österreichischen Spitzensport ein 192 Plätze umfassendes Zeitsoldatenkontingent zur Verfügung. Die Sportsoldaten beziehen Gehalt, sind kranken- und sozialversichert, werden auf Wunsch untergebracht und verpflegt.

Kira Grünberg besitzt den Rang eines Korporals, wird vom Sportministerium im Rahmen des Projekts Rio gefördert und gehört dem Heeressportzentrum Innsbruck an. Sieht man sich den § 1 des  Heeresversorgungsgesetztes (HVG) an, so sind Gesundheitsschädigungen die Soldaten infolge des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes, […] oder im Wehrdienst als Zeitsoldat, erlitten haben, nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes als Dienstbeschädigung zu entschädigen.

Eine Gesundheitsschädigung ist gem § 2 Abs 1 HVG als Dienstbeschädigung im Sinne des § 1 HVG anzuerkennen, wenn und insoweit die festgestellte Gesundheitsschädigung zumindest mit Wahrscheinlichkeit auf das schädigende Ereignis oder die der Dienstleistung eigentümlichen Verhältnisse ursächlich zurückzuführen ist. Da sich der Unfall bei, für einen Heeressportler typischen Tätigkeit, nämlich dem Training ereignete, ist dieser juristisch problemlos als Dienstunfall zu definieren, was ja auch so festgestellt wurde.

Kira Grünberg werden demnach aber nicht nur die Kosten der Behandlung ersetzt. Im Falle einer solchen Dienstbeschädigung hat sie gem § 4 HVG auch Anspruch auf Rehabilitation, wozu Heilfürsorge, orthopädische Versorgung und berufliche und soziale Maßnahmen zählen. Darüber hinaus hat Kira Grünberg gem § 21 HVG Anspruch auf Beschädigtenrente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge der Dienstbeschädigung über drei Monate nach dem Eintritt der Gesundheitsschädigung (§ 2 HVG) hinaus um mindestens 20 Prozent vermindert ist, was bei einer Querschnittslähmung unumstritten der Fall ist.

Die Pensionsversicherungsanstalt hat nun zu entscheiden inwiefern die oben angeführten Ansprüche in welcher Höhe zustehen. Bis zur Entscheidung läuft der Vertrag als Heeressportlerin (bis November 2016) weiter.

Auch wir von LawMeetsSports wünschen Kira Grünberg alles Gute für die Zukunft.

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