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Der Fußballklub als – eingetragene – Marke

Der Linzer Athletik-Sport-Klub – kurz LASK – stürmt von Erfolg zu Erfolg. Zuletzt sogar bis in die Qualifikation zur millionenschweren Champions League. Dies kommt nicht nur beim eigenen Publikum gut an. Viele der restlichen Klubs in der Österreichischen Fußball-Bundesliga hoffen dadurch bei Spielen gegen den LASK auf erhöhte Einnahmen, auch bei der Vermarktung der Spiele.



Nicht wenige staunten, als sie letzten Sonntag den Sportteil der auflagenstärksten Zeitung Österreichs durchblätterten und einen Abdruck eines Gerichtsurteils vorfanden. Darin enthalten ein Urteilsspruch der es untersagt, die eingetragene Marke – LASK Linz seit 1908 – zur Bewerbung eigener geschäftlicher Leistungen im Zusammenhang mit Spielen der LASK GmbH zu gebrauchen. Darüber hinaus ist es in diesem Zusammenhang zu unterlassen, potenzielle Kunden per Mail oder telefonisch zu kontaktieren, sowie „Werbe- und Hospitality-Angebote“ anzubieten.

…wenn der LASK zu Gast ist!

Anlässlich der Bundesligaspiele des LASK bei den niederösterreichischen Vereinen SKN St. Pölten und Admira versandte eine Sportvermarktungsagentur, die über die Vermarktungsrechte der beiden Klubs SKN St. Pölten und Admira verfügt, eine E-Mail an einen Sponsor des LASK. Darin wurde ein Werbe- und Hospitality-Angebot für die Fußballspiele gegen den Linzer Traditionsverein beworben. Dieses beinhaltete eine LED-Bandenwerbung, VIP-Karten und eine VIP-Loge. Dabei bediente man sich auch einer Grafik, die die eingetragene Wort-Bild-Marke – LASK Linz seit 1908 – beinhaltete.

Wie kann ich mich als Klub schützen?

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen:

  • Wortmarke – für reine Namen (zB RED BULL)
  • Wort-Bild-Marke – Kombination von Schriftzügen und grafischen Elementen (zB geschwungene Coca Cola-Schrift)
  • Bildmarke – Logos ohne Schriftzug (zB Schwan von Swarovski)
  • andere Markentypen – zB 3D-Marken (Osterhase von Lindt)
Auszug aus dem Markenregister des Österreichischen Patentamt

Zusätzlich sind aus dem Verzeichnis des Patentamts die Warenklassen auszuwählen, in welche die Produkte/Dienstleistungen fallen. Eine Markenanmeldung für den Raum Österreich kostet in etwa 1.250,- Euro. Darüber hinaus kann die Marke auch europaweit (Unionsmarke) bzw. international geschützt werden, was mit weiteren Kosten verbunden ist.


Möglichkeit der erlaubten Verwendung einer eingetragenen Marke

Die Benutzung einer fremden Marke ist nur dann erlaubt, wenn sie zur Bestimmung der eigenen Dienstleistung erforderlich ist und die Verwendung gleichzeitig nicht als unlauter zu qualifizieren ist.

Als Unlauterkeitskriterien kommen vor allem Rufausbeutung, Rufschädigung, Aufmerksamkeitsausbeutung und Verwässerung oder das Vortäuschen einer vertraglichen Beziehung in Betracht. Die Erforderlichkeit ist dann gegeben, wenn die Benutzung der fremden Marke als Hinweis auf die Bestimmung der eigenen Dienstleistung notwendig ist und diese Nutzung praktisch das einzige Mittel ist, um diesen Zweck zu erfüllen.

Anhaltspunkte für „bewusstes Schmarotzen“

Für eine Rufausbeutung reicht es nicht aus, wenn die beklagte Vermarktungsagentur faktisch von der fremden Marke profitiert, vielmehr müssen weitere Anhaltspunkte für ein bewusstes Schmarotzen hinzukommen. Die fremde Marke darf jedoch nicht für eigene Werbezwecke eingesetzt werden, die über die mit der erforderlichen Leistungsbestimmung (Vermarktung eines Fußballspiels) einhergehende Werbewirkung hinausgehen.

Im Anlassfall wurde eine Rufausbeutung durch die Verwendung der Wort-Bild-Marke – LASK Linz seit 1908 – behauptet, die auch bejaht wurde. Die beklagte Vermarktungsagentur hätte sich auch auf die bloße Nennung der gegnerischen Mannschaft – LASK – beschränken können. Vielmehr bedient man sich zusätzlich der eingetragenen Wort-Bild-Marke und bewarb dadurch die eigenen Produkte. Für die Verwendung der Wort-Bild-Marke bestand schlichtweg keine Notwendigkeit.

Fazit:

Die zur Ankündigung eines Fußballspieles zweifellos notwendige Nennung der teilnehmenden Klubs, berechtigt nicht zur Verwendung einer eingetragenen Wort-Bild-Marke, wenn dadurch geschäftliche Leistungen beworben werden.

Bild: © Shutterstock/Csaba Peterdi
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