Unzulässige Livewetten im Tennis
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschäftigte sich in einer vor kurzem ergangenen Entscheidung mit dem Wiener Wettengesetz und der Zulässigkeit von Livewetten auf Punkte im Tennis.
Was ist passiert?
Die Behörde beschlagnahmte drei Wettannahmeschalter, weil damit entgegen § 25 Wiener Wettengesetz unter anderem auf einzelne Punkte im Tennis gewettet worden ist. Die Beschlagnahme und Rechtsansicht der Behörde wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Der Revisionswerber wollte nun vom VwGH wissen, ob die Wette auf einen Punkt im Tennis als zulässige Wette auf ein Teilergebnis während eines laufenden Ereignisses (Tennisspiel) zu sehen ist.
§ 25 Wiener Wettengesetz besagt, dass die Ausübung der Tätigkeit als Wettunternehmerin und Wettunternehmer während eines laufenden Ereignisses (Livewetten), ausgenommen Livewetten auf Teilergebnisse oder das Endergebnis, verboten ist.
VwGH: Die Wette auf Punkte im Tennis ist eine unzulässige Livewette
Der VwGH verweist in seinen Ausführungen auf die Erläuterungen zum Wiener Wettengesetz. Darin wird auf das besondere Suchtpotential von Livewetten hingewiesen. Während beim traditionellen Wettangebot die Möglichkeit zur Abgabe der Wette in der Regel mit dem Beginn des Ereignisses (zB Anpfiff des Fußballspiels) endet, kann eine Livewette jederzeit platziert werden. Beim traditionellen Wettangebot fällt die Entscheidung über Gewinn und Verlust meist am Ende des Ereignisses, wodurch zwischen Wettabgabe und Gewinn- oder Verlustentscheidung ein gewisser Zeitraum liegt. Dieser – im Hinblick auf das Suchtpotential – bedeutende Zeitraum ist bei einer Livewette maßgeblich verkleinert. Der Reiz für die wettende Person liegt bei der Livewette in der schnellen Abfolge der Wettmöglichkeiten und der vermeintlich besseren Einschätzbarkeit des Ereignisses anhand des gesehenen Ablaufs.
Neben dem besonderen Suchtpotential sind auch die Manipulation von Spielen und der Wettbetrug im Zusammenhang mit Wetten während eines laufenden Ereignisses zu beachten. Vor diesem Hintergrund wurden Livewetten in Wien 2016 verboten. Erlaubt sind lediglich Livewetten auf Teilergebnisse (zB Halbzeit im Fußball, Drittel im Eishockey oder Satz im Tennis) sowie auf das Endergebnis.
Das Höchstgericht kam somit zum Ergebnis, dass die schnelle Abfolge von einzelnen Spielen mit schneller Entscheidung über Gewinn und Verlust ein erhöhtes Suchtpotential in sich birgt. Daher stimmte der VwGH insgesamt dem Verwaltungsgericht zu, wonach nicht Spiele oder Punkte, sondern der Satz im Tennis das kleinste Teilergebnis ist, auf das gemäß § 25 Wiener Wettengesetz erlaubterweise gewettet werden darf. Die Wette auf einen Punkt im Tennis wurde vom VwGH somit als unzulässige Livewette iSd Wiener Wettengesetz qualifiziert.
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