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Es gibt noch Proficlubs, die keine Verträge unterschreiben

Es ist bisweilen verwunderlich, wie provinziell der österreichische Profifußball ist. Die heimische Nummer 5 der vergangenen Jahre, die SV Ried, hatte mit dem ehemaligen Cheftrainer Oliver Glasner keinen schriftlichen Vertrag. Das wirft eine Reihe von Fragen auf. 

Kurz vor Meisterschaftsende wurde verlautbart, dass Ried-Urgestein Oliver Glasner von der SV Ried nach nicht einmal einem Jahr zum SkyGo-Erste Liga-Klub LASK wechseln würde. Schlimm genug, dass der Rieder, der über 500 Pflichtspiele für die Innviertler absolvierte, zum bei den Fans nicht gerade beliebten Landeshauptstadtklub, noch dazu in die zweite Liga, wechselt. Eine schriftliche Vereinbarung gab es nie. Bei einer Pressekonferenz vergangene Woche gab er zu Protokoll: „Fakt ist, es gab und gibt keinen unterschriebenen Trainer-Vertrag von Oliver Glasner in Ried. Aus zwei Gründen: Erstens, weil eine mündlich vereinbarte jährliche Zahlung nicht drinnen gestanden ist. Zweitens, es ist eine mündlich vereinbarte Ausstiegsklausel nicht drinnen gestanden. Deswegen habe ich den Vertrag nie unterschrieben.“ Gegenüber Laola1.at bestätigt Ried-Manager Stefan Reiter diesen Umstand: „Es ist richtig, es wurde nie niedergeschrieben, es war mündlich vereinbart.“

Rechtlich gedeckt

Grundsätzlich ist ein Arbeitsvertrag auch mündlich gültig, wie aus § 883 ABGB hervorgeht: „Ein Vertrag kann mündlich oder schriftlich; vor Gerichte oder außerhalb desselben; mit oder ohne Zeugen errichtet werden. Diese Verschiedenheit der Form macht, außer den im Gesetze bestimmten Fällen, in Ansehung der Verbindlichkeit keinen Unterschied.“ Allerdings ergeben sich aus mündlichen Verträgen immer Probleme, wie etwa im § 914 ABGB angeführt: „Bei Auslegung von Verträgen ist nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften, sondern die Absicht der Parteien zu erforschen und der Vertrag so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.

Ortsüblichkeit kaum abzuklären

Der Hauptpunkt der Überlegungen ist – neben der Frage, ob neben den langjährig bekannten Glasner und Reiter noch jemand bei der Vertragsverhandlung anwesend war und allfällige Aussagen bezeugen könnte – ist die Übung des redlichen Verkehrs. Diese würde bei einem Arbeitsvertrag für den Fußballtrainer abgesehen von den essentialia negotii (wesentlichen Vertragsbestandteilen) auch Ausstiegsklauseln, Ablösen und so weiter enthalten. Allerdings wäre die Ergründung der üblichen Inhalte eines Vertrags als Fußballtrainer durchaus schwierig, da es dafür einerseits keine kollektivvertragliche Grundlage gibt, andererseits auch Ortsüblichkeit schwierig zu begründen ist. Schließlich gibt es de facto nur 20 Profifußballklubs, auf die solche Überlegungen angewandt werden können. Was letztlich implizit mit einem mündlichen Vertrag bedungen war, ist im Nachhinein kaum feststellbar, wenn es zu Streitigkeiten kommt.

Letztlich konnten alle Parteien, SV Ried, LASK und Oliver Glasner, diese Streitigkeiten ohne rechtliche Probleme beiseite legen. Hinterfragenswert ist es dennoch allemal, warum sich ein Profiklub und ein Profitrainer auf einen rechtlich so unsicheren Vertrag einlassen, der sehr viel Interpretationsspielraum offen lässt.

 

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