Ribéry gegen Platini- Muss man für seinen Heimatverband spielen?
Ein Spieler der für ein Spiel seines Nationalteams nominiert wird, muss der Einberufung Folge leisten. Ausgenommen sind lediglich verletzte Spieler.
Als UEFA- Präsident Michel Platini Franck Ribéry eine Sperre androhte, sollte dieser aus dem Nationalteam zurück treten, erntete er dafür Großteils ein mildes Lächeln und Verwunderung. „Das geht nicht“, war der Tenor unter Fußballfans. Diese Annahme beruht darauf, dass viele Stars die noch wertvoll für ihr Team gewesen wären, wie etwa Francesco Totti für Italien oder Martin Stranzl für Österreich, unbehelligt aus dem Nationalteam „zurücktreten“ konnten.
Bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass Platinis Aussage nicht ganz aus der Luft gegriffen ist. Die hier einschlägige Regelung bildet Artikel 3 Abs 1 des 1. Anhanges zum FIFA „REGLEMENT bezüglich Status und Transfer von Spielern“. Dieser besagt in seinem eindeutigen Wortlaut „jeder Spieler, der bei einem Verein registriert ist, ist grundsätzlich verpflichtet, einem Aufgebot für eine Auswahlmannschaft des Verbands des Landes Folge zu leisten, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.“ „Grundsätzlich“ bezieht sich hier auf die Ausnahme nach Artikel 4 des 1. Anhangs des Reglements, welche verletzte Spieler betrifft. Diese müssen sich auf Verlangen einer medizinischen Untersuchung unterziehen und nachdem ihre Verletzung belegt ist, nicht zum Nationalteam anreisen.
In Artikel 3 Abs 2 des 1. Anhanges zum Reglement sind noch Fristen und Formvorschriften für die Einberufung geregelt. So muss dem Spieler die Einberufung spätestens 15 Tage vor dem ersten Tag des internationalen Fensters schriftlich übermittelt werden. Auch der Verein muss gleichzeitig kontaktiert werden und ist nach Artikel 1 Abs 1 des 1. Anhangs zum Reglement verpflichtet seine Spieler abzustellen. Werden alle Formvorschriften und Fristen eingehalten, muss ein nicht verletzter Spieler seiner Nominierung folgen!
Weigert der Spieler sich dennoch, so sieht Artikel 6 Abs 1 des 1. Anhangs zum Reglement Disziplinarstrafen vor. Diese sind im FIFA Disciplinary Code näher geregelt, wobei für Spieler hier Strafen nach den Artikel 10 und 11 des Codes in Frage kommen. Tatsächlich sieht Artikel 11 c) des Codes auch eine Spielsperre als Sanktion vor, wobei die Anzahl der gesperrten Spiele vom Vergehen abhängig ist. In Bezug auf das einmalige nicht befolgen einer Einberufung, verhängte die FIFA in etwa gegen Diafra Sakho lediglich einen förmlichen schriftlichen Tadel, nach Art 10 b) des Codes als Sanktion. Bei wiederholtem Fernbleiben würde die FIFA jedoch höchst wahrscheinlich auch zu Sperren greifen.
Im vorliegenden Fall bedeutet dies nun, dass es prinzipiell möglich wäre, dass die FIFA Ribéry mit einer Spielsperre belegt. Praktisch ist dies jedoch unwahrscheinlich. Wie Platini selbst angibt, ist der Teamchef dafür verantwortlich Spieler einzuberufen. Sofern Ribéry, seinen Angaben entsprechend, seinen Rücktritt mit dem französischen Nationaltrainer Didier Deschamps abgesprochen hat, dieser ihn akzeptierte und Ribéry folglich nicht mehr einberuft, gibt es nichts was gegen Ribéry vorgebracht werden könnte. Beruft ihn Deschamps dennoch ein, so müsste Ribéry, sofern er jemals wieder verletzungsfrei wird, mit einer Disziplinarstrafe rechnen, wenn er die Einberufung ignoriert.
Auf diesen Entscheidungsprozess des Trainers hat Platini als UEFA- Funktionär keinerlei Einfluss. Auch etwaige Strafen würden von der FIFA verhängt werden. Er persönlich hat also nicht die Möglichkeit eine Strafe gegen Ribéry auszusprechen.
Bild: © Shutterstock/katatonia82
Stock-Foto ID: 163508852