Schlagwortarchiv für: Nichtantritt

Olympiateilnahme – Privileg oder Verpflichtung eines Athleten?

Gastbeitrag von Peter Griehser

Die Olympischen Sommerspiele 2016 sind bereits in vollem Gange. Die Athleten konnten sich dafür qualifizieren, indem sie die vorgeschriebenen Olympia-Limits erreichten. Doch müssen sie bei Erfüllung der Nominierungskriterien auch tatsächlich an den Olympischen Spielen teilnehmen? War die Absage des im Moment besten österreichischen Tennisspielers Dominic Thiem legitim? 

Nominierungsrecht

Das Österreichische Olympische Comité (ÖOC) ist die einzige vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannte Vertretung in Österreich und allein verantwortlich für die Teilnahme österreichischer Mannschaften an den Olympischen Spielen. Die Nominierung der teilnehmenden Athleten obliegt dem Vorstand des ÖOC auf Vorschlag der jeweiligen Fachverbände und unter Berücksichtigung der internationalen und gegebenenfalls nationalen Qualifikationsrichtlinien und der Bestimmungen der Olympischen Charta.

Pflicht zur Olympiateilnahme?

Hätte nun Dominic Thiem aufgrund seiner Nominierung in Rio antreten müssen, bzw. wird er ob seines Nichtantritts sogar gegenüber dem ÖOC, Sponsoren, oder Dritten schadenersatzpflichtig?

Festzuhalten ist, dass ein Athlet, der vom ÖOC aufgrund seiner Leistungen nominiert wurde, weder nach den nationalen Bestimmungen des ÖOC noch aufgrund der Regularien des IOC verpflichtet ist, tatsächlich an Olympischen Spielen teilzunehmen; eine Teilnahmepflicht besteht daher trotz Nominierung durch den nationalen Verband nicht.

Denkbar wäre es jedoch, dass ein Athlet aufgrund seines Nichtantritts beispielsweise mit negativen Folgen und Schadenersatzforderungen aufgrund seines Sponsoringvertrags zu rechnen hat; Antrittsgelder und gegebenfalls Leistungsprämien bleiben ihm ebenso verwehrt wie die Möglichkeit, sich einem breiten Publikum zu präsentieren und dadurch unter Umständen seinen Marktwert zu steigern.

Wird ein Athlet vom OÖC aufgrund seiner Leistungen für die Olympischen Spiele nominiert, so ist dies am Ende des Tages ein Privileg für den Athleten, welches er annehmen kann, aber nicht muss. Die fehlende Verpflichtung ermöglicht es ihm auch, ohne Angabe von Gründen an den Spielen nicht teilzunehmen und sich beispielsweise – wie Dominic Thiem – seiner Regeneration oder anderen Turnieren zu widmen.

Zum Autor:

MMag. Peter Griehser ist Rechtsanwalt und Betriebswirt der LIKAR Rechtsanwälte GmbH in Graz und neben dem Gesellschafts-, Wirtschafts- und IT-Recht auch auf Sportrecht spezialisiert.

 

Bild: © Shutterstock/lev radin
Stock-Foto ID: 324061442