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Von Mbappé zu den neuen Financial Sustainability Regulations

Die Transfer-Saga um den Topstürmer Kylian Mbappé hat spätestens mit der offiziellen Meldung von Paris Saint Germain (PSG) bzw der Verkündung im Parc des Princes unmittelbar vor dem letzten Saisonspiel gegen den FC Metz am 21. Mai (vorerst) ein Ende gefunden. Auch wenn Details nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind und in der Medienwelt verschiedene Bedingungen kolportiert werden, dürfte der 23-jährige Franzose seinen Vertrag beim Meister der Ligue 1 zu (finanziell) durchaus attraktiven Konditionen bis 2025 verlängert haben. Dies stößt nicht nur bei Real Madrid CF auf Unverständnis und Unmut – der Wechsel von Mbappé zu den Königlichen stand unmittelbar vor dem Abschluss, letztlich entschied sich der Angreifer aber für die Verlängerung bei PSG –, sondern auch beim spanischen Ligaverband La Liga, in Person von Präsident Javier Tebas. Man werde beim europäischen Fußball-Dachverband UEFA, den französischen Verwaltungs- und Steuerbehörden und der Europäischen Union Beschwerde einlegen. Laut La Liga (Details hier) sei die Vertragsverlängerung eine unmögliche Investition, da der Verein inakzeptable Gehaltskosten und große finanzielle Verluste in früheren Saisons gehabt habe. Außerdem verstoße die Vertragsverlängerung unter anderem gegen die geltenden Regeln der UEFA – womit wohl die zu dem Zeitpunkt geltenden Regeln des Financial Fairplay (FFP – näheres dazu hier) gemeint sind. Vincent Labrune (Präsident der französischen Ligue-1) ließ mit seinem verbalen Rückschlag nicht lange auf sich warten.

Während diese Auseinandersetzung sicherlich noch für weitere (mediale und womöglich rechtliche) Schlagzeilen sorgen wird, gelten in Sachen Finanzen und Ausgaben ab Juni 2022 neue Regelungen im europäischen Fußball. In Nyon beschloss das Exekutivkomitee der UEFA am 7. April (siehe hier) die UEFA Club Licensing and Financial Sustainability Regulations (FSR), die das laut UEFA-Präsident Aleksander Čeferin aufgrund „der Entwicklung der Fußballindustrie“ und „den unvermeidlichen finanziellen Auswirkungen der Pandemie“ reformbedürftige FFP ersetzen werden. Hier ein kleiner Aufriss.

Die wichtigsten Regeln der Financial Sustainability (finanzielle Nachhaltigkeit)

Die als Ziel vorgegebene finanzielle Nachhaltigkeit soll durch Solvenz, Stabilität und Kostenkontrolle erreicht werden.

Art 80–83 der FSR regeln die Solvency requirements. Ziel der Vorschriften in puncto überfälliger Verbindlichkeiten (gegenüber Fußballvereinen, Arbeitnehmern, Sozialversicherungsträgern bzw Steuerbehörden sowie der UEFA) ist ein höherer Gläubigerschutz, wobei die Fußballvereine vierteljährlich kontrolliert werden und Zahlungsverzüge geahndet werden sollen.

Die Stability requirements (Art 84–91 FSR) haben in der Berechnung ihre Basis in der bestehenden Break-even-Vorschrift. Die Steigerung der „annehmbaren Abweichung” (= Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben, die ein Investor ausgleichen darf) von EUR 30 Mio auf EUR 60 Mio jeweils über drei Jahre, soll durch strengere Anforderungen bezüglich des Fair Value der Transaktionen entschärft werden. Finanziell gesunden Clubs steht unter gewissen Voraussetzungen eine annehmbare Abweichung von bis zu zusätzlich EUR 10 Mio zu.

Die wohl massivste und umstrittenste Änderung betrifft die Cost control requirements (Art 92–94 FSR). Die Kaderkosten (Gehälter, Transfers und Beraterkosten) werden mit 70 % der Vereinseinnahmen begrenzt. Verstöße hiergegen werden je nach Schwere und Häufigkeit über einen Zeitraum von vier Jahren schrittweise (finanziell und sportlich) sanktioniert.

Die FSR sind mit 1. Juni 2022 in Kraft getreten, wobei den Vereinen eine schrittweise Umsetzung über einen Zeitraum von drei Jahren eingeräumt wird. Ein sog Salary Cap (feste Gehaltsobergrenze), wie bspw von der Deutschen Fußball Liga (DFL) gefordert wurde, stieß hingegen auf zu großen Gegenwind und fand keinen Platz.

Stimmen zum neuen Reglement

Oliver Kahn, Vorstandsvorsitzender der FC Bayern München AG und Vizepräsident der European Club Association (ECA), spricht von einem Meilenstein, zumal er hofft, dass die FSR eine leichte Bremse bei den Gehältern und Ablösesummen mit sich bringe.

Laut Dr. Marc Lenz (Zuständiger für Internationale Angelegenheiten der DFL) seien die neuen Regularien ein Kompromiss unter Berücksichtigung verschiedener europäischer Perspektiven, der die finanzielle Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Clubs stütze. Bezüglich Investorengeldern gehen die Sichtweisen innerhalb Europas weiterhin stark auseinander, wobei die Regularien an entscheidenden Stellen im Sinne des deutschen und auch europäischen Profifußballs positiv beeinflusst worden seien. Konsequente Umsetzung und Sanktionierung seien gefragt, sodass die finanzielle Stabilität des europäischen Fußballs gestärkt werde.

Wanja Greuel, Geschäftsführer des schweizerischen Clubs Young Boys Bern und Vorstandsmitglied der ECA, sieht keinen Sinn hinter der Sanktion der „Luxussteuer”. Denn Clubs wie Manchester City, PSG oder den FC Chelsea jucken Geldstrafen wenig, zumal es statt den 70 % bei der Höchstgrenze der Kaderkosten bzw der Orientierung am Umsatz des jeweiligen Clubs einen absoluten Wert brauche. 70 % von Endlos seien immer noch endlos, so Greuel. Auch in Deutschland wird die Sinnhaftigkeit der „Luxussteuer” hinterfragt. So stehen zum Teil die finanzstärksten Länder der Welt als Investoren hinter gewissen Clubs. Sie verfolgen andere Interessen (zB Imagegewinn) als die klassische Rendite und verhalten sich dementsprechend „verschwenderisch” was ihre Geldmittel betrifft. Nicht zuletzt gilt in Österreich und Deutschland (noch) die „50+1”-Regel, die eine Übernahme durch Investoren grundsätzlich verhindert. Aufgrund dessen könnte die finanzielle Schere zwischen Deutschland/Österreich und anderen Ländern im internationalen Vergleich wohl noch weiter auseinander gehen. Dem Ökonom Henning Vöpel ist die Rolle der UEFA als Regulator des Systems sowie als Veranstalter der europäischen Clubwettbewerbe ein Dorn im Auge, da sie mit der Sanktionierung „ihrer” Clubs letztlich „ihrem” Wettbewerb schade und sie daher nicht mehr autonom handeln könne.

Einordnung des Mbappé-Deals

Der Mbappé-Deal ließ die Wogen im Fußball-Business wieder einmal hochgehen, gerade weil in diesen Tagen die neuen FSR der UEFA in Kraft getreten sind. Für den deutschen Sportrechtler M. Stopper lassen sich die immensen Mengen an Geld, die dem Pariser Stürmer zukommen sollen, weder mit dem alten FFP noch mit dem neuen FSR in Einklang bringen. Beide Regularien beinhalten den sog Fair-Value-Paragraphen, wonach ein Geldzufluss an einen Verein einen angemessenen Gegenwert haben müsse (bspw Trikotsponsoring). Ein solcher Gegenwert fehle in diesem Fall, wonach mit Strafen zu rechnen sei. Der Sportjurist G. Reiter widerspricht in diesem Punkt, weil die Sanktionen gerade im FSR strenger seien. Er hält den Zeitpunkt der Verlängerung (bekanntlich vor dem 1. Juni 2022) für keinen Zufall, da das alte FFP wackelig sei und er Sanktionen der UEFA für PSG auf Basis dessen bezweifle (siehe dazu FAZ vom 27.5.2022). Letzterem ist zuzustimmen, zumal die mangelhafte Durchsetzbarkeit der Strafen wegen Verstößen gegen das FFP kein Geheimnis ist – so hielt auch der Champions-League-Ausschluss von Manchester City vor dem Internationalen Sportgerichtshof nicht stand. Ein Verstoß gegen die FSR hingegen wäre Neuland, das man bei einer Personalie wie Mbappé wohl nicht betreten wollte.

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Verstöße gegen das Financial Fairplay (FFP): Ausschluss aus der Champions League?

Der englische Fußball-Spitzenclub Manchester City FC muss nach der erfolgreichen Titelverteidigung der Premier League nun um den Einzug in die Champions League bangen. Die UEFA – genauer die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK), welche für die Überwachung des Financial Fairplays (FFP) zuständig ist – leitete am 7. März 2019 wiederum ein Verfahren ein und möchte den Verein aufgrund diverser Verstöße gegen das FFP für eine Spielzeit aus der UEFA Champions League ausschließen. Unter anderem wird der englische Ligakrösus beschuldigt, die Bilanz des Klubs systematisch über mehrere Jahre hinweg gefälscht zu haben. Diesbezüglich wird dem arabischen Klubbesitzer Scheich Mansour vorgeworfen, dem Verein unerlaubterweise zusätzliche Gelder zugesteckt zu haben. Bereits 2014 wurde gegen den Klub diesbezüglich ermittelt, jedoch nur eine sanfte Sanktion verhängt.

Das Financial Fairplay und die UEFA-Klublizenzierung

Die Genehmigung des UEFA-Exekutivkomitees für das FFP im Herbst 2009 war der Startschuss zur Bekämpfung der finanziellen Probleme des europäischen Klubfußballs. Trotz Reformen in den Jahren 2012, 2015 und 2018 sind die grundlegenden Gedanken und Zielvorgaben in Bezug auf das FFP unverändert geblieben. Aus Art 2 des UEFA-Reglements zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay (FFP), 2018 ergeht unter anderem Folgendes:

Dieses Reglement (Anm FFP) soll außerdem die Erreichung eines finanziellen Fairplays in den UEFA-Klubwettbewerben bezwecken und insbesondere:

a) die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Klubs verbessern sowie ihre Transparenz und Glaubwürdigkeit erhöhen;
b) für eine angemessene Berücksichtigung des Gläubigerschutzes sorgen undsicherstellen, dass die Klubs ihren Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmern, Sozialversicherungsinstitutionen bzw. Steuerbehörden sowie anderen Vereinen fristgerecht nachkommen;
c) für mehr Disziplin und Rationalität im finanziellen Bereich des Klubfußballs sorgen;
d) Klubs dazu bringen, im Rahmen ihrer eigenen Einnahmen zu wirtschaften;
e) verantwortungsvolle Ausgaben für den langfristigen Nutzen des Fußballs fördern;
f) die Lebensfähigkeit und Nachhaltigkeit des europäischen Klubfußballs langfristig schützen.“

Um den finanziellen Exzessen der europäischen Fußballvereine einen Riegel vorzuschieben, wurden zwei wesentliche Maßnahmen entwickelt: die UEFA-Klublizenzierung und das UEFA-Klub-Monitoring im Hinblick auf das FFP. 

Das Klublizenzierungsverfahren, welches bereits im Jahr 2000 entwickelt wurde, schreibt den europäischen Klubs bestimmte sportliche, infrastrukturelle, personelle, administrative und rechtliche Kriterien bzw Mindestanforderungen vor, um eine Lizenz für die Zukunft zu erhalten. Die Entscheidung über die Erteilung einer Lizenz liegt dabei insbesondere bei den nationalen Mitgliedsverbänden.

Die weitaus wichtigeren Instrumente stellen das UEFA-Klub-Monitoring (Art 53-68 FFP, 2018) und die in diesem Zusammenhang bestehende Break-Even-Vorschrift dar, welche Hand in Hand mit dem FFP gehen. Diese Bestimmungen (Break-Even-Vorschriften und sonstige Monitoring-Vorschriften) sind von allen europäischen Klubs einzuhalten, die sich für einen der europäischen Klubwettbewerbe qualifiziert haben, wobei selbstverständlich Ausnahmen bestehen. In Bezug darauf werden eine Mindestanzahl an Verfahrensschritten vorgegeben, die jedenfalls eingehalten werden müssen. Das Monitoring-Verfahren spiegelt die Aktivitäten bzw die finanzielle Situation der Klubs über einen längeren Zeitraum wieder und soll diese verpflichten, wirtschaftlich nachhaltig zu agieren.

Die drei essenziellsten Unterschiede zwischen dem Klublizensierungsverfahren und dem UEFA-Klub-Monitoring liegen in den Bereichen Zeit, Zuständigkeit und Maßnahmen. Während das Lizenzierungsverfahren eine kurzfristige Betrachtung bietet und in erster Linie von den nationalen Dachverbänden kontrolliert wird, gibt das FFP einen ausführlichen, systematischen und langfristigen Überblick über die Gebarung eines Klubs und wird von der FKKK überwacht. Gegebenenfalls kann diese dann auch Disziplinarmaßnahmen verhängen. Auf der anderen Seite können die nationalen Dachverbände lediglich entweder eine Lizenz erteilen oder verweigern.

Im Zuge des Break-Even-Verfahrens werden die (relevanten) Einnahmen und Ausgaben eines Klubs einander gegenübergestellt und somit die Differenz bzw das Break-Even-Ergebnis errechnet (Art 60 FFP, 2018). Infolgedessen ergibt sich ein Break-Even-Überschuss oder ein Break-Even-Defizit. Die Break-Even-Vorschrift wird eingehalten, wenn der jeweilige Klub „einen aggregierten Break-even-Überschuss aufweist oderein aggregiertes Break-even-Defizit aufweist, das innerhalb der annehmbaren Abweichung liegt. Die Break-even-Vorschrift wird nicht eingehalten, wenn der Lizenznehmer für die aktuelle Monitoring-Periode oder gegebenenfalls für die geplante Monitoring- Periode ein aggregiertes Break-even-Defizit aufweist, das die annehmbare Abweichung überschreitet.“ (Art 64 FFP, 2018)

Sollte ein Verein demnach die Break-Even-Vorschrift nicht einhalten oder sonst gegen eine Anforderung verstoßen, kann die FKKK Strafen aussprechen. Bei groben Gesetzesverstößen ist ein Ausschluss aus der UEFA Champions League, welcher womöglich den Skyblues aus Manchester droht, bzw auch der UEFA Europa League möglich.

Die UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs

Seit dem Jahr 2012 (vorher bestand der Finanzkammerkontrollausschuss) ist die FKKK das entscheidende Organ hinsichtlich FFP und Klublizenzierung. Dabei handelt es sich um ein UEFA-Rechtspflegeorgan, welches befugt ist, den Klubs Sanktionen aufzuerlegen. Das Gremium besteht aus zwei Kammern: der Untersuchungskammer und der Rechtsprechenden Kammer. Der FKKK-Chefermittler (Oberstes Organ in der Untersuchungskammer) setzt ein Monitoring-Verfahren gegen einen Klub in Gang und entscheidet hinterher im Einzelfall, ob das Verfahren eingestellt wird, ein sog Settlement mit dem Verein verhandelt wird oder der Fall an die Rechtsprechende Kammer übermittelt wird. Diese allein entscheidet infolgedessen über Verhängung von Disziplinarmaßnahmen, deren Art (zB Geldstrafe, Punktabzug, Ausschluss aus einem UEFA-Klub-Wettbewerb, Widerruf von Titeln oder Auszeichnungen) und Höhe. Entscheidungen der FKKK können grundsätzlich nur beim Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne angefochten werden. Vorsitzender der FKKK ist momentan der Portugiese José Narciso da Cunha Rodrigues, ein früherer EuGH-Richter.

Wie geht es mit Manchester City weiter?

Der Fall inklusive Vorschlägen zu Disziplinarmaßnahmen befindet sich nach Weiterleitung des FKKK-Chefermittlers bereits bei der Rechtsprechenden Kammer, bestätigte die UEFA in einem Statement. Die Führung des Vereins bestreitet in einer Äußerung auf der Klub-Homepagedie Vorwürfe der FKKK vehement, ist sich keiner Schuld bewusst und unterstellt den verantwortlichen Personen der FKKK, dass sie den Verein schädigen möchten. Sollte eine Sanktion (wie bspw der Ausschluss aus der Champions League) verhängt werden, kann Manchester City die Strafe akzeptieren oder das Urteil juristisch vor dem CAS bekämpfen. Auch der Gang vor ein ordentliches Gericht ist dazu unter Umständen möglich, obwohl dies nach den UEFA-Statuten nicht erlaubt ist. Nun gilt es abzuwarten, welche Entscheidung die Rechtsprechende Kammer trifft und ob/welche Sanktionen auf den Klub warten.

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