Der kroatische Fußballverband und seine Fans – eine unglückliche Beziehung

Aufgrund von rechtsradikalen und rassistischen Vorfällen wurde der kroatische Verband abermals bestraft. Bei Wiederholung droht Ausschluss aus der laufenden EM-Quali.

Alles begann am 16. November 2014. Das Auswärtsspiel der Qualifikation zur EM 2016 gegen Italien musste mehrmals unterbrochen werden, da Feuerwerkskörper aus dem kroatischen Fanblock auf den Platz geflogen waren und zudem Gäste-Fans nach Spielende außerhalb des Stadions randalierten. Damals kam der kroatische Verband mit einem blauen Auge davon. EUR 80.000 Geldstrafe, sowie Sperre einer Zuschauertribüne für das nächste Heimspiel gegen Norwegen lautete das milde Urteil der UEFA Disziplinarkommission. „Leider ist das eingetreten, was wir befürchtet haben. Unzählige Male schon musste der kroatische Fußball den Preis für Hooliganismus bezahlen“, meinte Generalsekretär Vrbanovic schon damals geknickt, ehe er fast schon prophetisch meinte, dass die UEFA von einer letzten Warnung gesprochen habe, bevor es „wirklich drastische Sanktionen“ geben werde.

Offenbar zeigte die Strafe keinerlei Wirkung. Am 28. März 2015 folgte der nächste Eklat durch rassistische Fangesange der kroatischen Fans im Heimspiel gegen Norwegen. Neuerliches Urteil durch die UEFA Disziplinarkommission: Ausschluss der Öffentlichkeit im Heimspiel gegen Italien am 12. Juni 2015, sowie EUR 50.000 Strafe für den kroatischen Fußballverband.

Vom Ausschluss der Öffentlichkeit aber nicht eingeschüchtert, passierte beim Geisterspiel gegen Italien genau das, was sich niemand wünschte und markierte den traurigen Höhepunkt dieser Serie an Vorfällen. Unbekannte brannten im Vorfeld des Spiels mit Chemikalien ein Hakenkreuz in die Rasenfläche des Stadions ins Split. Am 15. Juni 2015 hatte die UEFA neuerlich das Disziplinarverfahren gegen den kroatischen Verband eröffnet. Welche Sanktionen drohten dem kroatischen Verband nach diesem neuerlichen Eklat, wenn selbst der kroatische Ministerpräsident Zoran Milanovic UEFA-Präsident Platini in einem Brief um Milde bat?

Die Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer der UEFA behandelt Disziplinarfälle auf und abseits des Spielfeldes, die sich aus den UEFA-Statuten, -Regularien und den Entscheidungen der UEFA ergeben. Maßgebendes Regulativ für solche Fälle ist dabei die UEFA Rechtspflegeordnung (RPO).

Wirft man einen Blick in Art 14 Z 1. RPO so normiert dieser, dass der verantwortliche Mitgliedsverband bzw. Verein mindestens mit einer Teilschließung des Stadions belegt wird, wenn sich ein oder mehrere Anhänger eines Mitgliedsverbands oder Vereins eines Fehlverhaltens gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen in jeglicher Form u.a. wegen ihrer Hautfarbe, Rasse, Religion oder Ethnie in einer gegen die Menschenwürde verstoßenden Weise herabsetzt oder diskriminiert, schuldig macht.

Erfordern es die Umstände des Falls, so kann gem. Art 14 Z 4. RPO die zuständige Disziplinarinstanz gegen den verantwortlichen Mitgliedsverband oder Verein zusätzliche Disziplinarmaßnahmen verhängen, wie zum Beispiel ein oder mehrere Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit, Platzsperre, Teilschließung des Stadions, Forfait-Erklärung, Punktabzug oder Ausschluss aus dem Wettbewerb.

Auf Basis dieser Bestimmungen hat die UEFA Kontroll-, Ethik-, und Disziplinarkommission am 23. Juli 2015 entschieden, dass dem kroatischen Team in der laufenden EM-Qualifikation ein Punkt abgezogen wird, die nächsten beiden Heimspiele vor leeren Rängen stattfinden müssen und keines der verbleibenden Qualifikationsspiele mehr in Split stattfinden darf. Darüber hinaus wurde der Verband mit einer Geldstrafe in Höhe von EUR 100.000 belegt. Die politische Intervention zeigte also offenbar Wirkung. In Anbetracht des Strafrahmens und der Häufigkeit derartiger Vergehen hat die Disziplinarkammer der UEFA also ein Urteil gefällt, dass das bisher sportlich tadellose kroatische Nationalteam kaum für die Verfehlungen der Fans büßen lässt.

Für den kroatischen Verband bietet sich noch die Möglichkeit, Berufung beim Berufungssenat (Einspruchskammer) einzulegen, der im Instanzenzug der UEFA bereits die letzte Instanz darstellt. Die Entscheidung des Berufungssenates kann letztlich nur noch beim ständigen internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne angefochten werden. Dass dies durchaus erfolgsversprechend ist, zeigt die Entscheidung des CAS vom 10. Juli 2015, wonach dieser das Urteil der UEFA im Skandalspiel Serbien – Albanien völlig auf den Kopf stellte.

„Der Unsinn von ein paar Idioten kostet uns die EURO“, machte die Zeitung „24Sata“ vor dem Urteil die Angst im Fußballverrückten Land deutlich, die EM 2016 trotzt Tabellenführung in der laufenden Qualifikation zu verpassen. Dies konnte gerade noch abgewendet werden. Sollte der kroatische Verband sein Fan-Problem aber nicht in den Griff bekommen, könnte dies bei einem weiteren Vergehen traurige Realität werden.

 

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