Wegen Dopings gesperrt
Kurz vor dem gestrigen Europa-League-Heimspiel veröffentlichte der österreichische Fußballmeister FC Red Bull Salzburg (RBS) ein Statement. Demnach sei die Entscheidung der UEFA in der Doping-Causa um Mohamed Camara und Sékou Koïta gefallen: Die beiden Spieler werden nach positiven Dopingproben für drei Monate gesperrt. Die Sperre gilt ab sofort.
Doping ist auch im Fußball ein Thema, obgleich das viele nicht gerne hören oder sehen wollen. Das haben die aktuellen Vorfälle bei RBS erneut zutage gefördert. Nur zwei Wochen zuvor machte bereits die einjährige Dopingsperre von Ajax-Keeper André Onana die Runde. Auch die Vergangenheit hat (vereinzelt) Dopingfälle im Fußball ans Licht gebracht: In Österreich sind hierbei etwa die positiven Dopingproben von Christian Mayrleb im Jahr 2006 (damals ohne Sperre) und von João Victor im Jahr 2017 (damals letztlich für sechs Monate gesperrt) zu nennen. Der Fußball ist freilich kein Außenstehender, der sich dem Thema Doping schlicht verschließen kann. Gleichwohl lässt sich konstatieren: Das Image scheint im Vergleich zu manch anderer Sportart bisweilen „sauber“.
Dopingvorfälle bei RBS – Was ist passiert?
Die Einberufung in die Nationalmannschaft ist der Traum eines jeden Fußballprofis. Mohamed Camara und Sékou Koïta, ihres Zeichens Spieler von RBS, leben indes diesen Traum. Der letzte Ruf des malischen Teamchefs hatte jedoch fatale Folgen für das Salzburger Duo: Positive Dopingproben (A-Proben, auf die Öffnung der B-Proben soll verzichtet worden sein). Wie konnte das passieren? Im Rahmen eines rund zehntägigen Lehrgangs beim malischen Nationalteam erhielten die beiden Akteure ein Mittel gegen Höhenkrankheit, das offenbar einen Wirkstoff enthielt, der auf der Dopingliste steht. Grund für die Einnahme war aller Voraussicht nach das Afrika-Cup-Qualifikationsspiel gegen Namibia, welches in Windhoek auf einer Meereshöhe von rund 1.700 Metern stattfand. Die UEFA eröffnete daraufhin ein Disziplinarverfahren.
Die Entscheidung der UEFA
Die Entscheidungsgrundlage der UEFA im Rahmen dieses Disziplinarverfahrens war das UEFA-Dopingreglement. Das Reglement gilt für alle UEFA-Wettbewerbe sowie für alle Spieler und andere Personen, die einer zu einem UEFA-Wettbewerb zugelassenen Mannschaft angehören. Der Inhalt entspricht im Wesentlichen den Vorgaben des World Anti-Doping Codes (WADC). In Artikel 10 des Reglements (in der Ausgabe 2021, wenngleich im Zeitpunkt des Vorfalls noch die Ausgabe 2018 in Kraft war – Stichwort: Günstigkeitsprinzip) werden Sanktionen gegen Einzelpersonen statuiert. Danach kann ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eine Sperre nach sich ziehen. Die Dauer der Sperre richtet sich nach mehreren Faktoren und beträgt grundsätzlich drei Monate bis vier Jahre (erschwerende Umstände bzw. wiederholte Verstöße können die Sperre verlängern – mindernde Umstände können sie dagegen herabsetzen, aussetzen oder gar aufheben).
Im konkreten Fall wurden Camara und Koïta für drei Monate gesperrt – mit sofortiger Wirkung. Nach Angaben des Klubs sehe die UEFA zwar kein vorsätzliches Dopingvergehen. Dessen ungeachtet sei jeder Spieler persönlich dafür verantwortlich, dass keine verbotenen Wirkstoffe in seinen Körper gelangen. Mangels offizieller Aussendung der UEFA kann über die Anwendung der konkreten Reglementbestimmung freilich nur gemutmaßt werden. Anstelle von Mutmaßungen sollen vielmehr die konkreten Auswirkungen der Sperre skizziert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die gesperrten Spieler dürfen während des in der Sperre ausgesprochenen Zeitraums weder an Spielen noch Aktivitäten (ausgenommen Aufklärungs- und Wiedereingliederungsprogramme zur Dopingbekämpfung) des organisierten Fußballs teilnehmen. Dazu gehört grundsätzlich auch das Mannschafstraining. Ein solches darf allerdings bereits in den letzten beiden Monaten der Sperre wieder aufgenommen werden (Artikel 10 Pkt 14.2.). Geheime Trainings zögen weitreichende Konsequenzen nach sich (unter anderem eine neuerliche Sperre des Spielers).
Die Sperre beginnt am Tag der Verhandlung, bei der über die Sperre rechtskräftig entscheiden wird, oder, falls auf eine Verhandlung verzichtet wird oder keine stattfindet, am Tag, an dem die Sperre akzeptiert oder anderweitig verhängt wird (Artikel 10 Pkt 13).
Zudem würde Artikel 11 UEFA-Dopingreglement auch „Konsequenzen für Mannschaften“ vorsehen. Solche wurden gegen RBS bisher nicht verhängt, zumal sie erst ausgesprochen werden, wenn während der Wettbewerbsdauer mehr als zwei Spieler derselben Mannschaft ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen zur Last gelegt wird. Diesfalls bestünde die Möglichkeit, zusätzlich zu den Sanktionen gegen die einzelnen Spieler, angemessene Sanktionen gegen den Verein zu verhängen. RBS hat bloß mit verstärkten Zielkontrollen über die gesamte Wettbewerbsdauer zu rechnen (Artikel 11 Pkt 1).
Im Übrigen: Die Ergebnisse sämtlicher Bundesligaspiele, die das Salzburger Duo indes bestrittenen hat, wurden bereits den Statuten entsprechend beglaubigt. Eine Wiederaufnahme ist ausgeschlossen (§ 26 Abs 5 Satzungen der ÖFBL). Siehe dazu auch die Stellungnahme der ÖFBL.
Saison-Aus für Salzburger Duo?
Einem Statement von Stephan Reiter, Geschäftsführer der Mozartstädter, zufolge schon: „Wir nehmen die Entscheidung der UEFA zur Kenntnis, sind aber froh, dass in dieser Causa jetzt Klarheit geschaffen wurde und wir wissen, wie es konkret weitergeht. Für uns bedeutet dies natürlich einen herben sportlichen Verlust. Aber auch wenn wir völlig unverschuldet in diese Situation gekommen sind, trifft uns die Entscheidung nicht unvorbereitet, weil wir den Kader ausgerichtet haben.“
Auch die Spieler scheinen sich damit abgefunden zu haben. So verkündete Koïta in einem Statement auf Twitter, „traurig“ und aber auch „erleichtert“ zu sein. Zugleich mahnte er Vorsicht im Umgang mit medizinischen Produkten ein und versprach, dass er im Mai stärker als zuvor zurückkomme.
Eine Möglichkeit, das „Saison-Aus“ juristisch zu bekämpfen, bestünde jedoch schon: Die roten Bullen könnten den Internationalen Sportgerichtshof anrufen, gleichwohl die Wahrscheinlichkeit dieses Schrittes ob der besagten Aussagen sehr gering ist. Demgegenüber soll der niederländische Rekordmeister Ajax Amsterdam wegen seines Torhüters Onana diese Option gezogen haben (so ein Statement auf der Website). Die gegen Onana verhängte Dopingsperre von einem Jahr wiegt doch schwerer – mit einer dreimonatigen Sperre kann man sich wohl leichter abfinden (zumal man sich in der Kaderplanung ohnedies „darauf vorbereitet“ habe).
Ob die Entscheidung tatsächlich endgültig ist, scheint dennoch fraglich. Schließlich sind grundsätzlich auch die World Anti-Doping Agency (WADA) und die nationale Anti-Doping-Organisation (in Österreich: NADA Austria) rechtsmittellegitimiert. Ausweislich heutiger Medienberichte will man dort allerdings noch die Übermittlung der Entscheidungsgrundlagen abwarten.
Sicher ist: Die Sperren stellen einen „herben sportlichen Verlust“ für RBS dar, gehören die beiden malischen Teamspieler doch zu den Leistungsträgern. Mit Koïta verliert man niemand Geringeres als den aktuellen Toptorjäger der Bundesliga (derzeit 14 Treffer). Und zweitens: Diese Vorfälle werden (leider) nicht die letzten Dopingfälle am Fußballplatz gewesen sein.
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