Unzulässige Livewetten im Tennis

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) beschäftigte sich in einer vor kurzem ergangenen Entscheidung mit dem Wiener Wettengesetz und der Zulässigkeit von Livewetten auf Punkte im Tennis.

Was ist passiert?

Die Behörde beschlagnahmte drei Wettannahmeschalter, weil damit entgegen § 25 Wiener Wettengesetz unter anderem auf einzelne Punkte im Tennis gewettet worden ist. Die Beschlagnahme und Rechtsansicht der Behörde wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt. Der Revisionswerber wollte nun vom VwGH wissen, ob die Wette auf einen Punkt im Tennis als zulässige Wette auf ein Teilergebnis während eines laufenden Ereignisses (Tennisspiel) zu sehen ist.

§ 25 Wiener Wettengesetz besagt, dass die Ausübung der Tätigkeit als Wettunternehmerin und Wettunternehmer während eines laufenden Ereignisses (Livewetten), ausgenommen Livewetten auf Teilergebnisse oder das Endergebnis, verboten ist.

VwGH: Die Wette auf Punkte im Tennis ist eine unzulässige Livewette

Der VwGH verweist in seinen Ausführungen auf die Erläuterungen zum Wiener Wettengesetz. Darin wird auf das besondere Suchtpotential von Livewetten hingewiesen. Während beim traditionellen Wettangebot die Möglichkeit zur Abgabe der Wette in der Regel mit dem Beginn des Ereignisses (zB Anpfiff des Fußballspiels) endet, kann eine Livewette jederzeit platziert werden. Beim traditionellen Wettangebot fällt die Entscheidung über Gewinn und Verlust meist am Ende des Ereignisses, wodurch zwischen Wettabgabe und Gewinn- oder Verlustentscheidung ein gewisser Zeitraum liegt. Dieser – im Hinblick auf das Suchtpotential – bedeutende Zeitraum ist bei einer Livewette maßgeblich verkleinert. Der Reiz für die wettende Person liegt bei der Livewette in der schnellen Abfolge der Wettmöglichkeiten und der vermeintlich besseren Einschätzbarkeit des Ereignisses anhand des gesehenen Ablaufs.

Neben dem besonderen Suchtpotential sind auch die Manipulation von Spielen und der Wettbetrug im Zusammenhang mit Wetten während eines laufenden Ereignisses zu beachten. Vor diesem Hintergrund wurden Livewetten in Wien 2016 verboten. Erlaubt sind lediglich Livewetten auf Teilergebnisse (zB Halbzeit im Fußball, Drittel im Eishockey oder Satz im Tennis) sowie auf das Endergebnis.

Das Höchstgericht kam somit zum Ergebnis, dass die schnelle Abfolge von einzelnen Spielen mit schneller Entscheidung über Gewinn und Verlust ein erhöhtes Suchtpotential in sich birgt. Daher stimmte der VwGH insgesamt dem Verwaltungsgericht zu, wonach nicht Spiele oder Punkte, sondern der Satz im Tennis das kleinste Teilergebnis ist, auf das gemäß § 25 Wiener Wettengesetz erlaubterweise gewettet werden darf. Die Wette auf einen Punkt im Tennis wurde vom VwGH somit als unzulässige Livewette iSd Wiener Wettengesetz qualifiziert.

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Podiumsdiskussion: Wann ist Doping strafbar?

Am 11. April fand in der Laudongasse die LAW MEETS SPORTS-Veranstaltung „Wann ist Doping strafbar?“ statt. Neben einem hochkarätig besetzten Podium fanden sich rund 50 interessierte Zuhörer in den Kanzleiräumlichkeiten von Sportrechtsanwältin Christina Toth ein.

Operation Aderlass

Mit den Dopingfällen bei der Nordischen Ski-WM 2019 in Seefeld rückte das Thema Doping erneut ins Zentrum der medialen Berichterstattung. So zierte die „Operation Aderlass“ die Schlagzeilen in nahezu jedem Medium. Dies führte insbesondere auch zu einer gesellschaftspolitischen Diskussion der Thematik. Nicht nur im Sport, sondern auch im Berufs- und Privatleben sind leistungssteigernde Substanzen weit verbreitet. Eine Zukunft ohne Doping nicht mehr vorstellbar? 

Die rechtlichen Komponenten von Doping

Neben den internationalen Grundlagen (zB Anti-Doping-Konvention und UNESCO-Übereinkommen) bestehen in Österreich mehrere Gesetze und Bestimmungen, die sich mit Doping beschäftigen:

Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 (ADBG 2007): Dieses Gesetz stellt die zentrale Rechtsgrundlage für das Anti-Doping-Recht dar. Es beinhaltet insbesondere die Aufgaben der Nationalen Anti-Doping Agentur Austria (NADA), die Rechte und Pflichten von Sportlern, Betreuern und Organisationen sowie die Durchführungsbestimmungen für Dopingkontrollen, Analysen, Verfahren und Präventionsarbeit. Daneben umfasst das Gesetz auch gerichtliche Strafbestimmungen für den Besitz, Handel und Weitergabe verbotener Wirkstoffe sowie Regelungen für die Zusammenarbeit der NADA mit den staatlichen Ermittlungsorganen.

„Sportbetrug“ im Strafgesetzbuch (§ 147 Abs 1a StGB): Im Jahr 2009 reagierte der Gesetzgeber auf die aufgedeckten prominenten Dopingfälle mit der Einfügung eines neuen Tatbestandes in das Strafgesetzbuch. Die Strafbestimmung des sog. Sportbetrugs lautet: „Ebenso ist zu bestrafen, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention, BGBl. Nr. 451/1991, zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht“.

Daneben finden sich noch einzelne Vorschriften im Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG 2017), im Arzneimittelgesetz (AMG) sowie auch im Rezeptpflichtgesetz. Über diese rechtlichen Grundlagen informierte die Anwesenden zu Beginn der Veranstaltung Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik (Richterin am Straflandesgericht Wien und Schiedsrichterin am Internationalen Sportgerichtshof).

Interessante Diskussion mit top besetztem Podium

Isabella Grabner-Wollek, Alexander Sammer, Harald Tschan und Martina Spreitzer-Kropiunik (vlnr)

Im Anschluss diskutierten unter der Moderation von Michael Nussbaumer vier Experten aus der Branche zahlreiche interessante Fragen. Darunter: Sind die österreichischen Anti-Doping Bestimmungen streng genug? Wann ist Doping überhaupt strafbar? Und für wen? Wie sieht es mit Nahrungsergänzungsmittel aus bzw. was sagen sportwissenschaftliche Studien zur Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Doping? Während Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik (führte unter anderem auch das Strafverfahren gegen Stefan Matschiner) insbesondere die rechtliche Seite erörterte, berichtete Ernäherungswissenschafterin Isabella Grabner-Wollek (Institut für medizinische und sportwissenschaftliche Beratung – IMSB) aus ihrer Tätigkeit und Praxis. Dabei stand vor allem das Thema Nahrungsergänzungsmittel im Fokus.

Univ.-Prof. Harald Tschan (Professor für Trainings- und Bewegungswissenschaft und Leiter der Abteilung Trainingswissenschaft am Institut für Sportwissenschaft) beleuchtete die sportwissenschaftliche Komponente von Doping – was sagen Studien zur Steigerung der Leistungsfähigkeit durch Einnahme verbotener Substanzen und wie sieht die Leistungssteigerungskurve bei Profis aus? Das hochkarätig besetzte Podium komplettierte Alexander Sammer (Leiter der Abteilung Recht bei der NADA). Der Experte gab einen kleinen Einblick in die Arbeit der Anti-Doping Agentur und informierte die Anwesenden unter anderem über rechtliche Grundlagen und Präventionsarbeit.

Auch aus dem Auditorium kam die ein oder andere interessante Frage an die Experten. So wurde diskutiert, was die Freigabe von Dopingmitteln im Sport und der Gesellschaft bewirken würde und ob Spitzenplatzierungen im Profisport ohne Doping überhaupt noch möglich sind.

 

Bei einem abschließenden Get-together wurde die spannende Thematik in angenehmer Atmosphäre munter weiter diskutiert. Wir danken allen Speakern und Teilnehmern!

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