(Keine) Transparenz bei FIFA-Wahl?

Beitrag von Christina Toth, Rechtsanwältin.

Riesengroß war das Interesse im vergangenen Mai, als sich die FIFA-Familie versammelte, um ihren alten neuen Präsidenten zu wählen. Es hätte nämlich durchaus knapp werden können. Ist es aber nicht.

Am Freitag findet nun aus allseits bekannten Gründen die Wahl des neuen FIFA-Präsidenten statt. Ganz so groß scheint das Interesse diesmal nicht. Es sind wohl alle schon ein wenig desillusioniert.

Der einzige Herausforderer Blatters aus dem vergangenen Jahr, der Jordanier Prinz Ali bin al-Husein, ist auch diesmal einer der fünf Kandidaten. Seine Mission: mehr Transparenz bei der FIFA-Wahl.

Ad-hoc-Wahlkommission der FIFA

Zuständig für die Beaufsichtigung der Wahl ist gemäß Artikel 8 des Reglements für die Wahl des FIFA-Präsidenten die Ad-hoc-Wahlkommission, die vom FIFA-Exekutivkommitee eingesetzt wird und sich jeweils aus den Vorsitzenden der FIFA- Disziplinarkommission, Berufungskommission und der Audit-und Compliance Kommission zusammensetzt. Vorsitzender der Ad-hoc Wahlkommission ist diesmal Domenico Scala (Vorsitzender der Audit-und Compliance Kommission).

Prinz Ali bin al-Husein wandte sich nun an diese Kommission und beantragte, bei den Wahlen an 26.2.2016 gläserne Wahlkabinen einzusetzen. Damit soll der Urnengang der 209 stimmberechtigten Delegierten transparenter werden.

Gleichzeitig soll dadurch sichergestellt werden, dass die Wahlen – wie in Artikel 27 der FIFA-Statuten vorgesehen – tatsächlich geheim durchgeführt werden. Keine Handyfotos und keine sonstige Kommunikation aus der Kabine nach außen.

Mit diesem Antrag blitzte der Prinz bei der Kommission ab.

CAS sagt nein zu gläserner Wahlkabine

Artikel 8.2 des FIFA-Wahlreglements sieht vor, dass Entscheidungen der Ad-hoc-Wahlkommission direkt beim internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) angefochten werden können.

Von diesem Recht machte Ali bin al-Husein am 22.2.2016 Gebrauch, als er beim CAS Beschwerde gegen die Entscheidung der Ad-hoc Wahlkommission einbrachte. Er beantragte, der CAS möge die FIFA anweisen transparente Wahlkabinen einzurichten und unabhängige Wahlbeobachter einzusetzen. Gleichzeitig suchte er auch um die Verschiebung der Präsidentenwahlen an, für den Fall, dass der CAS nicht zeitgerecht vor dem 26.2.2016 entscheiden würde.

Doch bereits am Donnerstag wies der CAS den Antrag des Jordaniers auf die Sofortmaßnahmen ab. Noch ohne Begründung, diese folgt erst in den nächsten Tagen. Sicher ist nur – die FIFA-Wahlen finden statt. Ohne Glaskabinen. Und was ist mit der Transparenz?

 

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Nationalstadion: Der Druck aus der Diskussion muss raus

Am vergangenen Donnerstag traf sich bei der dritten Ausgabe von LAW MEETS SPORTS eine hochkarätige Runde zum Austausch über die rechtlichen Aspekte rund um den Sportstättenbau. Dabei wurden die aktuellen, vergangenen und zukünftigen Projekte rechtlich genau unter die Lupe genommen. Fazit des Abends: gerade beim Sportstättenbau ist eine gewisse rechtliche Flexibilität notwendig, um den vielen Besonderheiten des Sports Rechnung tragen zu können. Und: der Dialog mit den Anrainern und die laufende Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Erfolgsfaktoren bei einem Stadionprojekt.

Mustervorhaben Allianz Stadion

„Alles richtig gemacht!“, so der Rechtsanwalt Peter Sander von NHP Rechtsanwälte zum Bau des Allianz Stadions des SK Rapid Wien.„ Es wird gute Medienarbeit gemacht, die Social Media Kanäle werden genutzt und es treten keine rechtliche Probleme nach außen.“ Warum das alles so reibungslos abläuft verrät Nikolaus Rosenauer, Rechtsanwalt und Vizepräsident des SK Rapid Wien: „Wir haben gewusst, dass es gewisse Dinge gibt, die wir als Rapid nicht können – und das ist ein Stadion bauen. Deshalb haben wir den gesamten Stadionbau – inklusive der Einholung sämtlicher erforderlicher Genehmigungen – an einen Totalunternehmer übergeben.“ Und dass auch dieser alles richtig gemacht hat, bestätigt Daniel Ennöckl, Professor an der Uni Wien. Denn der Umstand, dass das Stadion nicht als Neu- sondern als Umbau gilt, ist ja wesentlich dafür, dass keine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig war.

Das Wörthersee Stadion – eine verfahrensrechtlich verfahrene Sache

Weniger richtig gemacht hat man es offenbar beim Wörthersee Stadion in Klagenfurt. „Das hätte man aber verhindern können“, so Sander. Denn: die Behörde ist in einem UVP-Feststellungsverfahren zu dem Ergebnis gekommen, dass keine UVP durchzuführen sei. Eine Anrainerin wollte dies nicht ganz glauben, regte daher im anschließenden Bauverfahren eine neuerliche Prüfung der UVP-Pflicht an. Hätte man die Bedenken der Dame ernst genommen und  – wie unionsrechtlich erforderlich – die UVP-Pflicht noch einmal geprüft, hätte man die Probleme heute nicht. So beging die Baubehörde allerdings einen Verfahrensfehler und es heißt: zurück an den Start. Ein jahrelanges Hickhack ist die Folge.

Der Druck ums Nationalstadion muss raus 

Dass der Denkmalschutz, wie häufig kolportiert, einen Strich durch die Rechnung eines Nationalstadions machen könnte, fürchtet Sander nicht. Hier gibt es rechtlich Möglichkeiten, das Stadion aus dem Denkmalschutz „zu entlassen“, ein No-Go Kriterium ist es also keineswegs.  Pia Haschke, zuständige Juristin im Sportministerium bremst dennoch ein: „Wir müssen jetzt versuchen den Druck aus der Diskussion herauszunehmen. Österreich ist einer der sehr wenigen Staaten, der sich den Luxus erlaubt ein Nationalstadion zu haben, in dem kein Verein ständig spielt.“ Es muss daher noch im Detail evaluiert werden, wofür das Stadion schlussendlich dienen soll, wieviele Spiele im Jahr durchgeführt werden und ob das für den finanziellen Aufwand, der ein Um- oder Neubau bedeutet, ausreicht, so Haschke.

Grölende Fans – das Aus für Stadien im Wohngebiet?

Der Akustikexperte Edelbert Schaffert aus Berlin befasst sich bereits seit Jahrzenten mit dem Thema Lärm in und rund um Fußballstadien. Hier gilt es insbesondere zwischen den Anforderungen an einen reibungslosen Spielbertrieb und dem Ruhebedürfnis der Nachbarn, gerade auch in den Abendstunden und an Wochenenden, abzuwägen. Unter normalen Voraussetzungen wäre die Genehmigung eines Stadions in bebauten Gegenden de facto unmöglich. Daher bedarf es einiger Sonderregelungen, die sowohl dem Stadionbetreiber als auch der Bevölkerung Rechtssicherheit verschaffen.

Interessantes Detail am Rande: „Viel kritischer als grölende Fans beim Zu- und Abgang haben sich die manchmal mehr und manchmal weniger amüsanten Beiträge der Stadionsprecher über die Beschallungsanlage erwiesen.“, so Schaffert. Aber auch hier kann mittlerweile durch technische Lösungen Abhilfe geschaffen werden.

Fazit

Jeder Bau eines Stadions hat seine Besonderheiten, umso mehr rechtliche Flexibilität ist erforderlich, um sowohl dem Stadionbetreiber als auch der Bevölkerung ausreichend Rechtssicherheit zu verschaffen. Das Um- und Auf bei einem solchen Projekt ist aber die offene Diskussion mit der Öffentlichkeit und der betroffenen Bevölkerung.

Fotos zur Veranstaltung finden Sie hier (unten auf der Seite).

LAW MEETS SPORTS goes Berlin

Das nächste LAW MEETS SPORTS-Event findet bereits im März statt, da zieht die Karavane nach Berlin und diskutiert zum Thema: Influencer Marketing – Verbotene Werbung mit Sportstars?

Mehr Infos und Anmeldung hier.

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