Wenn die Fans draußen bleiben müssen

Eine der traditionsreichsten Rivalitäten im österreichischen Fußball feiert in dieser Saison ein Comeback. Erstmals seit der Saison 2004/2005 ist Wacker Innsbruck zu Gast bei Austria Salzburg. Leider diesmal ohne Zuseher. Aber wie kam es dazu?

„Das Spiel hat Potential für 15.000 Zuseher, es wär ein Fest geworden“, konnte Wacker-Coach Klaus Schmidt seine Enttäuschung über das Geisterspiel nicht verbergen. Am 14.5.2005 standen sich diese beiden Traditionsvereine am Tivoli vor 5.100 Zusehern zum letzten Mal gegenüber. Bei der Neuauflage werden sich allerdings keine Zuseher einfinden, da die Bundesliga entschieden hat, dieses Spiel ohne Zuseher abzuhalten. Dass das Spiel allerdings überhaupt stattfinden kann, ist der rechtlichen Spitzfindigkeit der Bundesliga zu verdanken. Aber alles der Reihe nach:

Die Heimstätte von Austria Salzburg, das MyPhone Austria Stadion in Maxglan ist wegen Adaptierungsarbeiten für die Erste Liga noch nicht bespielbar, weswegen in Schwanenstadt ein Ausweichstadion gefunden werden konnte. Dieses Stadion ist von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck und der Bundesliga für 3.000 Zuseher zugelassen. Da es in Vöcklabruck erst vor einem Jahr im Cup-Spiel gegen Sturm Graz zu massiven Ausschreitungen gekommen ist, war Schwanenstadt gewarnt. Als sich die Innsbrucker Fans mit den Worten „Egal ob Maxglan, Siezenheim oder Schwanenstadt – bei Sonnenuntergang machen wir die Austria platt“ ankündigten, beschloss die BH Vöcklabruck die Sicherheitsvorkehrungen zu verschärfen.

Die BH Vöcklabruck, ist nach dem Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz zur Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Durchführung öffentlicher Veranstaltungen zuständig. Gem. § 9 Abs 4 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz hat die Behörde bei einer bewilligten Veranstaltungsstätte, zusätzliche Auflagen und Bedingungen auch nach Erteilung der Veranstaltungsstättenbewilligung vorzuschreiben, wenn trotz Einhaltung der vorgeschriebenen Auflagen und Bedingungen den Anforderungen dieses Landesgesetzes oder einer danach erlassenen Verordnung nicht entsprochen wird. Da von der Bezirkshauptmannschaft ein unkontrollierter Aufmarsch der Fans und somit ein hohes Sicherheitsrisiko erwartet wurde, wurde dem SV Austria Salzburg auferlegt, den Gästesektor auf 1.000 Zuschauer zu erweitern (Errichtung einer neuen Tribüne, Versetzen der verankerten Zäune, Erhöhen der Zäune auf 4,5 Meter, Anbringung von Drehkreuzen). Geschätzte Kosten für den Um- bzw. Rückbau: ein hoher fünfstelliger Betrag.

Da eine solche Adaptierung von Austria Salzburg nicht akzeptabel war (insbesondere, da aus Sicherheitsgründen keine Gästetickets aufgelegt wurden) wurde die Genehmigung von der BH Vöcklabruck verwehrt.

Nun wurde auch die Bundesliga aktiv, die beschloss das zuvor abgesagte Spiel doch stattfinden zu lassen – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der juristische Gedanke dahinter? Gem. § 1 Abs 1 Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetz gilt dieses nur für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen. Öffentlich sind alle Veranstaltungen, die allgemein zugänglich sind oder allgemein beworben werden, was nun im gegenständlichen Fall ja nicht mehr der Fall ist. Die Durchführung des Spieles war somit gesichert.

Der Konter der Bezirkshauptmannschaft folgt allerdings umgehend. Um solchen Situationen in Zukunft zu entgehen, zog der Bezirkshauptmann die Genehmigungen für die kommenden Spiele gegen Wacker Innsbruck und den LASK zurück. Bezirkshauptmann Gschwandtner führte aus, dass es auch Aufgabe der Behörde sei, außerhalb des Stadions für Sicherheit zu sorgen. Wenn nun trotzdem tausende Fans nach Schwanenstadt kommen, obwohl das Match als Geisterspiel genehmigt wurde, kann diese Sicherheit nicht garantiert werden.

Wo Austria Salzburg nun in Zukunft solche brisanten Spiele austrägt ist noch unklar. Dass sich solche Traditionsduelle allerdings tolle Kulissen verdienen ist jedenfalls unbestritten.

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