Rio 2016: Warum Fußballstars von Olympia fernbleiben

16 Nationalmannschaften aus vier Kontinenten werden zwischen 4. und 20. August um die olympischen Medaillen im Männerfußball in Rio 2016 kämpfen. Unter den Teilnehmern finden sich Fußballriesen wie Brasilien (als Gastgeber), Argentinien und Deutschland, aber auch vermeintliche Fußballzwerge wie die Nationalmannschaft aus Fidschi, wobei der Qualifikationsmodus je nach Kontinent unterschiedlich konzipiert ist.

Für die Mannschaft von den Fidschis ist die Teilnahme ein großer Erfolg, bedenkt man, dass sie momentan den FIFA-Weltranglistenplatz 187 belegen. Zum Vergleich: die in unseren Breitengraden aus diversen Begegnungen mit Sicherheit bekanntere Nationalmannschaft der Färöer-Inseln belegt momentan Rang 136 der FIFA-Weltrangliste. Für Roy Krishna, den derzeit wohl bekanntesten Fußballer aus Fidschi, ist die Teilnahme an den olympischen Spielen aber dennoch keine Selbstverständlichkeit.

Denn: Es besteht für die Vereine der betroffenen Spieler keine Abstellungspflicht. Sie müssen diese nicht für Rio 2016 ziehen lassen.

Das resultiert aus den Bestimmungen des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern. Artikel 1 des Anhang 1 trifft diesbezüglich eine genaue Regelung: Dort wird eine grundsätzliche Verpflichtung der Vereine festgeschrieben. Diese besagt, dass Vereine ihre Spieler für die Verbandsmannschaft ihrer jeweiligen Staatszugehörigkeit abstellen müssen. Wenn der konkrete Spieler nun vom Nationalverband einberufen wird, hat der Verein keine Möglichkeit dem Spieler dies zu verbieten. Jedoch mit einer bedeutsamen Einschränkung: Diese Verpflichtung ist nicht immer gegeben, da die FIFA diese an gewisse Perioden koppelt. Jene werden im sogenannten „koordinierten internationalen Spielkalender“ ausgewiesen. Deshalb sind Vereine nicht verpflichtet, Spieler für Spiele an Terminen abzustellen, die nicht im koordinierten internationalen Spielkalender aufgelistet sind bzw. nicht extra durch Sonderbeschluss des FIFA-Exekutivkomitees zu einem solchen Status erhoben wurden. Das Abstellen der Spieler ist für alle angeführten Austragungen im internationalen Spielkalender sowie für alle Endrunden der Fußballweltmeisterschaft, des FIFA Konföderationen­Pokals und der Wettbewerbe für A-­Verbandsmannschaften der Konföderationen zwingend, sofern der entsprechende Verband Mitglied der ausrichtenden Konföderation ist.

Internationale Großturniere wie die EURO 2016 in Frankreich sind selbstverständlich im Spielkalender ausgewiesen, weshalb sich die Vereine gegen eine Nominierung ihrer Spieler für die Nationalmannschaften nicht zu Wehr setzen konnten. Anders sieht aber die Situation bei den olympischen Spielen aus, denn diese fehlen im Kalender. Dies war auch schon in der Vergangenheit der Fall: vor den olympischen Spielen in Peking im Jahre 2008 wehrten sich der FC Barcelona, Schalke 04 und Werder Bremen erfolgreich vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS 2008/A/1622) gegen Einberufungen ihrer Spieler. Die betroffenen Spieler waren damals Messi, Rafinha und Diego.

Auch bei den „Fußballriesen“ bleiben die meisten Stars von Rio 2016 fern

Neben der Tatsache, dass es keine Abstellungspflicht der Vereine gibt, kommt hinzu, dass die Mannschaftskader einerseits zum Großteil aus Spielern bestehen müssen, die jünger als 23 Jahre sind. Nur drei Spieler dürfen dieses Alter überschritten haben. Zudem besteht der Kader nur aus maximal 20 Mann. Dies ist dem Reglement für die olympischen Fußballspiele zu entnehmen. Die Möglichkeiten der Trainer der Olympiaauswahlen sind also im Gegensatz zu jenen bei der vergangenen Europameisterschaft in Frankreich sehr begrenzt.

Zum Autor:

Mag. Felix Schrutka ist juristischer Mitarbeiter sowie Redaktionskoordinator bei www.lawmeetssports.at. Weiters belegt er den Masterlehrgang „Sportrecht“ an der Donau-Universität Krems.

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