Renato Sanches Alter – ein juristischer Problemfall?

Gastbeitrag von Dr. Daniel Stanonik 

Im Mai dieses Jahres unterschrieb der junge portugiesische Nationalspieler Renato Júnior Luz Sanches einen Fünfjahresvertrag beim FC Bayern München. Er wechselte für eine Ablösesumme in der Höhe von (kolportierten) zunächst Euro 35 Millionen von seinem Stammverein Benfica Lissabon an die Isar. Dieser Betrag kann sich durch Bonuszahlungen um bis zu Euro 45 Millionen auf Euro 80 Millionen erhöhen.

Eine stolze Summe – bedenkt man jedoch, dass er durch sein jetziges Können und aufgrund seiner erst 18 Jahre noch ein großes Entwicklungspotenzial hat, relativiert sich diese Ablösesumme wieder im Verhältnis zu den übrigen Transfers im Weltfußball. Doch hat er wirklich dieses große Entwicklungspotential, bedingt durch sein junges Alter? Gerüchte kamen auf, dass Renato Sanches bereits 23 oder sogar 24 Jahre alt sei. Welche Konsequenzen dieser Umstand in Österreich für einen Fußballer haben kann, wird nachfolgend demonstrativ kurz erörtert, wobei auf Fragen bezüglich Volljährigkeit oder der Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte aufgrund der Überprüfung seines Altes nicht Bezug genommen wird:

Aus arbeitsrechtlicher Sicht:

Auch ein Profifußballer ist Arbeitnehmer im Sinne der einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Dementsprechend ist der Profifußballer auch angehalten, sich vertrauenswürdig gegenüber seinem Arbeitsgeber zu verhalten. Somit ist der Profifußballer auch verpflichtet, seinem zukünftigen Arbeitgeber alle essenziellen Informationen bei der Vertragsunterzeichnung bekannt zu geben. Mehr als in anderen Branchen ist das Alter im Profifußball von entscheidender Bedeutung. Die Transfersumme, das monatliche Gehalt, die Bonuszahlungen etc. richten sich im Profifußball – abgesehen von seinem Leistungsvermögen – stark nach dem Alter des jeweiligen Fußballers. Es versteht sich von selbst, dass ein jüngerer Spieler einen höheren Marktwert hat und somit in weiterer Folge auch höhere Gehaltsforderungen stellen kann. Macht der Profifußballer falsche Angaben bezüglich seines Alters gegenüber seinem Verein, verhält er sich vertrauensunwürdig. Als Konsequenz sieht der Gesetzgeber bei einem nachgewiesenen vertrauensunwürdigen Verhalten die Entlassung vor. Der Vollständigkeit halber ist anzumerken, dass diese Entlassung sofort nach Bekanntwerden der Vertrauensunwürdigkeit ausgesprochen werden muss. Der jeweilige Verein müsste somit sofort reagieren.

Aus strafrechtlicher Sicht:

Betrug ist in diesem Zusammenhang denkbar. Der Profifußballer kann durch die falsche Angabe (seines Alters) auf betrügerische Weise sein Gehalt verbessern und damit den Fußballverein durch Täuschung unrichtiger Tatsachen am Vermögen schädigen. Auch eine allfällige Urkundenfälschung wäre denkbar. Sollte nämlich der Profifußballer sein Alter mittels eines Dokuments (Urkunde) beim Arbeitgeber (Fußballverein) unrichtig angeben, erfüllt der Profifußballer unter Umständen den Tatbestand der Urkundenfälschung.

Haftung und/oder strafrechtliche Verantwortlichkeit des Vorgängervereins und/oder Spielervermittlers:

Eine wesentliche Rolle in diesem Zusammenhang spielen natürlich auch der Vorgängerverein und der Spielervermittler. Sollte nämlich der Vorgängerverein und/oder der Spielervermittler über das tatsächliche Alter des Profifußballers Bescheid wissen und dem Käuferverein diese Information unterschlagen, macht sich der Vorgängerverein und/oder Spielervermittler gegenüber dem Käuferverein schadenersatzpflichtig – dies unter anderem in Hinblick auf die Transfersumme. Auch Betrug ist in diesem Zusammenhang wieder denkbar.

Das Verschweigen des tatsächlichen Alters sollte im eben dargestellten Zusammenhang von allen Seiten tunlichst unterlassen werden. Im Anlassfall Renato Júnior Luz Sanches jedoch war die Angabe des Alters beim Vertragsanschluss mit dem FC Bayern München nach neuesten Erkenntnissen anscheinend korrekt. Wir können uns daher uneingeschränkt auf seine fußballerischen Künste beim FC Bayern bzw auf die kommende Saison des FC Bayern freuen.

 

Zum Autor:

Dr. Daniel Stanonik ist Partner bei Stanonik Rechtsanwälte in Wien und Mitbegründer der Sportagentur SportsRocks. Er ist ua. vermehrt im Sportrecht tätig.

 

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