Ist Österreich ein Steuerparadies für Tennisprofis?

Erstmals seit dem Jahr 2008 ist die Erste Bank Open in Wien wieder ein ATP World Tour 500-Turnier und gehört somit zur dritthöchsten Kategorie innerhalb der von der ATP veranstalteten Turnierserie. Damit einhergehend wurde auch das Preisgeld massiv aufgestockt, womit die Erste Bank Open nun mit insgesamt EUR 1.745.040,00 dotiert ist. Zum Leidwesen der Fans und der Veranstalter sind allerdings alle 5 teilnehmenden Österreicher bereits in der ersten Runde ausgeschieden. Macht man einen Blick auf die Preisgeldtabelle so erkennt man, dass ein Ausscheiden in der ersten Runde auch mit beachtlichen EUR 5.540,00 honoriert wird. Unser Aushängeschild Dominik Thiem hat in seiner noch jungen Karriere bereits ein Preisgeld von knapp EUR 2.000.000,00 erspielt. Hat Thiem deswegen bereits ausgesorgt oder hat der Fiskus dabei auch ein Wort mitzureden?

Während in früheren Jahren erfolgreiche Sportler wie Gerhard Berger oder Thomas Muster aus steuerlichen Gründen Österreich den Rücken kehrten, um sich im Steuerparadies Monaco sesshaft zu machen, werden seit dem Jahr 2000 Sportler in Österreich steuerlich privilegiert. Zurückzuführen ist dies auf den sog. „Sportlererlass“. § 2 dieses Erlasses (Anm. richtigerweise Verordnung) besagt, dass der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit 33 % beträgt, wenn der Sportler dies beantragt. Diese pauschale Einkommensversteuerung ist nur dann zulässig, wenn der Sportler im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen und Turnieren) im Ausland auftritt, was bei den Tennis-Stars, aber beispielsweise auch bei den österreichischen Ski-Assen zweifellos gegeben ist, nicht aber bei Fußballern.

Damit sind die österreichischen Spitzensportler (und oftmals auch Spitzenverdiener) klar besser gestellt, als „normale“ österreichische Arbeitnehmer oder Unternehmer deren Einkommenssteuerbelastung weitaus höher ist.

Was ist also der Hintergrund dieser Regelung, die von Steuerexperten heftig kritisiert wird? Maria Fekter, nahm bereits im Jahr 2012 als damalige Finanzministerin Stellung und erläuterte, dass damit eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. ÖSV Präsident Peter Schröcksnadel präzisierte dies am Beispiel der ÖSV-Aktiven, wonach diese 90 Prozent der Rennen im Ausland bestreiten und dort für ihre Einnahmen wie Preisgelder eine Quellensteuer zwischen 20 und 30 Prozent bezahlen.

Auch im Jahr 2015 hält der aktuelle Finanzminister Schelling an dieser Regelung fest und erklärt nochmal, dass man damit versucht, auch die im Ausland erzielten Einkünfte zu berücksichtigen. Und da Österreich diese ansonsten „regelmäßig ohnehin nicht besteuern dürfte, stellt diese Vereinfachungsmaßnahme grundsätzlich keine ungerechtfertigte Begünstigung von Sportlern dar”. Warum aber auch Werbeeinahmen unter diese Pauschale fallen, kann nicht beantwortet werden.

 Insgesamt haben im Jahr 2013 übrigens 109 österreichische Sportlerinnen und Sportler dieses Steuerprivileg in Anspruch genommen. Dass das Leben als Tennisprofi aus finanzieller Sicht aber dennoch kein Honiglecken ist, zeigt eine empfehlenswerte Reportage von Philip Bauer, der am Beispiel Andreas Haider-Maurer aufzeigt, wie sich das Leben auf der ATP-Tour und der Weg dorthin gestaltet.

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