Fußballfanszene gegen Polizei

Ein Gastbeitrag von Christoph Krones zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten 

Die österreichische Fußballfanszene spricht mit einer Stimme und fordert die Kennzeichnungspflicht von Polizisten. Legitime Forderung im Interesse der Zivilgesellschaft oder schlechte Nachrede für die Polizei?

Forderung der österreichischen Fußballfanszene

In Anbetracht der unlängst erfolgten Aussendung der österreichischen Fußballfanszene zur Kennzeichnungspflicht von Polizisten, soll diese Forderung, im gegenständlichen Artikel, einer rechtlichen Beurteilung unterzogen und ein Blick nach Deutschland gewagt werden.

Der österreichischen Fußballfanszene ging es in Ihre Aussendung vom November 2016 im Wesentlichen darum, Bürgern in Zukunft die Möglichkeit zu geben, Polizisten, welche sich eines gewalttätigen Fehlverhaltens schuldig machen, leichter anzeigen und so deren „Willkür“ eindämmen zu können. Doch warum wird der Ruf nach einer solchen Kennzeichnungspflicht von Polizisten in Österreich immer lauter und ist eine solche überhaupt umzusetzen?

Situation in Österreich

Bis dato besteht in Österreich keine Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Beamte haben sich gegenüber einer Person, die von einer Amtshandlung durch die Polizei betroffen ist, auf Verlangen mit einem Dienstausweis oder einer Dienstnummer auszuweisen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn durch das Ausweisen der Beamten die Erfüllung der Aufgabe oder der Zweck des Einschreitens gefährdet werden würden. (§ 9 Richtlinienverordnung, Fassung vom 14.11.2016)

Grundsätzlich ist eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten, welche über die Bekanntgabe der Dienstnummer hinausgeht, dafür gedacht, dass Polizisten auch dann eindeutig identifiziert werden können, wenn Sie in größeren Gruppen, wie zum Beispiel bei Fußballspielen, auftreten.

Geht es nach dem Wunsch der österreichischen Fußballfanszene, sollen Gewalttaten durch Polizisten mit Hilfe der Kennzeichnungspflicht schneller aufgeklärt werden können. Polizeilicher Willkür soll damit der Riegel vorgeschoben werden. Von Seiten der Polizei wird auf die daraus resultierende Zunahme von willkürlichen Vorwürfen gegenüber den Beamten verwiesen.

Blick nach Deutschland

Folgt man dem Deutschen Bundestag in seinem Bericht aus dem Jahr 2011, wurde in keinem europäischen Land, das eine Kennzeichnungspflicht eingeführt hat, ein nennenswerter Anstieg solcher willkürlicher Vorwürfe oder Anzeigen gegen Polizisten verzeichnet. Eine einheitliche Regelung für das gesamte Bundesgebiet gibt es hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht in Deutschland nicht. Ein Blick in die deutsche Bundeshauptstadt Berlin lohnt sich dennoch. In Berlin tragen Polizeibeamte bereits seit 2011 Nummern- oder Namensschilder. Dabei haben die Beamten die Wahl, für welche Art der Schilder sie sich entscheiden. Zu einem Anstieg unberechtigter Anschuldigungen sei es trotz der Kennzeichnungspflicht bis dato nicht gekommen.

Ausblick

Aus den genannten Punkten ist eine gründliche Abwägung zwischen den Interessen der Stadionbesucher bzw. Bürger und den datenschutzrechtlichen Bedürfnissen der Polizisten vorzunehmen. Der Vergleich mit Deutschland zeigt aber, dass es – entgegen den Befürchtungen der Polizei – zu keinem Anstieg von Anzeigen gegen Beamte gekommen ist. Eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten wäre unter diesem Aspekt genau zu prüfen. Durch die geforderte Kennzeichnungspflicht könnte man Gewalt vorbeugen und das Vertrauen in die Polizei stärken.

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Zum Autor:

MMag. Christoph Krones ist als Rechtsanwalt in Wien tätig. Auf Grund seiner Expertisen im Sportrecht und seiner Begeisterung für den Fußball ist es ihm ein besonderes Anliegen Law Meets Sports-Mitglied zu sein.

Seine Motivation ist das Vertrauen, die Zufriedenheit und der Erfolg seiner Mandanten. Die rechtlichen Lösungen sollen den Anforderungen seiner Mandanten angepasst werden, nicht umgekehrt.

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